Übergabe Mietkaution nach Kauf vermieteter Eigentumswohnung?

6 Antworten

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aus Mietrechtslexikon:

Kautionen:

Der Erwerber tritt voll in die Kautionsverpflichtungen ein. Das heißt auch, dass er gegenüber dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses insoweit über die Kaution später abrechnen muss und diese einschließlich der dem Mieter zustehenden Zinsen an diesen zurückgezahlt. Der Erwerber kann keineswegs den Mieter darauf verweisen, dass er Kaution jea nicht erhalten habe. Noch weitergehender ist der Mieter geschützt: kann der Erwerber (neue Vermieter) die Kaution nicht zurückzahlen, so haftet für die Rückgewähr weiterhin der alte Vermieter ! § 566 a BGB.

Praxistipp: Der Erwerber sollte sich beim Erwerb sämtliche Sicherheiten der Mieter rechtswirksam vom Verkäufer übertragen lassen. In der Regel (je nach Anlageform) ist dazu die Zustimmung oder Mitwirkung der Mieter nicht erforderlich. Die Übergabe der Mietsicherheiten sollte im notariellen Grundstückskaufvertrag zur Absicherung geregelt werden.>

Ihr habt im Notarvertrag die Auszahlung der Kaution vereinbart. Demzufolge muss der Vorbesitzer diese an euch bezahlen und sich dann ggf. mit der Hausverwaltung herumschlagen.Schreibt ihn nochmal an und stellt ggf. einen Mahnbescheid in Aussicht.

Du musst. Er muss sinen Verpflichtungen aus dem KAufvertrag nachkommen, evtl. brauchst Du dafür einen Anwalt. Streitwert ist dafür nicht der KAufpreis der Wohnung, sondern die Höhe der KAution plus Zinsen. Wenn der Mieter eine Quittung der HAusverwaltung hat, ist es zunächst deren problem. Ruf dort nochmal an und verlange eine Quittung über dien verbleib der Kaution. Behaupten können die viel, das reicht aber nicht.

seligman66 
Fragesteller
 07.09.2012, 11:51

muss ich denn wirklich rausfinden, ob das Geld bei der Hausverwaltung oder beim Alteigentümer ist? Laut Kaufvertrag ist doch der Verkäufer verpflichtet mir das Geld auszuzahlen. ich befürchte da eröffnet sich ein Nebenkriegsschauplatz, da 1994 lange her ist und die Unterlagen dafür anscheinend bereits vernichtet sind. Da die Mieter damals bar gezahlt, stellt sich auch die Frage, ob das Geld jemals ein Bankkonto gesehen hat (was eine - teure - Bankanfrage auch sinnlos macht)

guterwolf  07.09.2012, 12:12
@seligman66

du musst nichts rausfinden. Ihr habt den Verkäufer im Notarvertrag verpflichtet die KT auszuzahlen und daran muss er sich auch halten. s. meine Antwort oben.

user1673  07.09.2012, 12:14
@seligman66

Die Mieter haben den Beleg der Zahlung. Anhand dieses Belegs kannst Du ausrechnen (lassen), wie der Wert zum Zeitpunkt des Kaufvertrags war. Diesen Betrag verlangst Du vom Verkäufer (Betrag, Termin, Einschreiben, Rückschein). Im Schreiben gleich vermerken: "Bei fruchtlosem Fristablauf erfolgt der Mahnbescheid. Danach dann also Mahnbescheid etc. Wenn der Verkäufer seine Aussagen nicht belegen kann, hat er entweder gelogen oder Pech gehabt. In jedem Fall bekommst Du Dein Geld oder die Befreiung der Verpflichtung).

Erstberatung bei einem Anwalt ohne, dass er schriftlich tätig wird 190 EUR netto.

Es gibt jedoch, ich glaube das heißt Liegenschaftsverein, sowas wie nen Mieterverein für Eigentümer von Immobilien, die können Dir bestimmt auch erstmal helfen. Jahresbeitrag liegt m. E. wie beim Mieterverein. Die haben uns auch schon geholfen.

"eine durch den Mieter gestellte Sicherheit (Kaution, Bürgschaft) an den Erwerber zu übergeben" Achtung: Bei dieser Formulierung ist ein Haken. Was ist, wenn der Verkäufer keine Sicherheit vom Mieter bekommen hat. Dieser hat an die HV gezahlt und wenn die HV nicht an den Verkäufer gezahlt hat, kann dieser behaupten, dass er nichts an den Erwerber weiter geben kann, da er eben keine Sicherheit erhalten hat. Damit wäre der Verkäufer fein raus. Kann die HV nicht beweisen, dass sie dei Kaution an den Vermieter weiter gereicht hat, muss die HV natürlich die Kaution an den Mieter auszahlen oder eben an den Erwerber weiter geben, der lt. Mietvertrag der rechtmäßige Empfänger der Kautionszahlung ist in seiner Eigenschaft als neuer Vermieter. Das wird sie freiwillig möglicherweise nicht tun und dann hilft nur klagen. Antwort auf dei Frage: Ja, Du musst die Kaution an den Mieter ausbezahlen. Der Verkäufer muss Dir die Kaution nur dann aushändigen, wenn er sie auch tatsächlich erhalten hat. Rechtsstreit: Streitwert ist die Höhe der Kaution. Wieviel dann ein Rechtsstreit kostet, kannst Du im I-Net nachsehen. Google z. B. "Prozesskostenrechner"

sorry würde sagen da haste dich übern tisch ziehen lassen denn mit dem vertrag des kaufs und übernehme wohl sicher nicht an alles gedacht und bevor du hier lange nachfragst-hebe den hintern und versuche dem verlust flach zu halten noch gehst-raus anwalt und beraten.denn hier kann dir mit sicherheit keiner raten wie du dich-sorry in deiner derzeitigen lage verhalten musst.ich denke mal die summe von 75 000 euro ist nicht sehr hoch oder haste vielleicht auch noch ne hypothek übernommen und nur cash die 75 000.und die wohnung nicht nutzen können aber auch nicht in den genuss der kaution.etwas stimmt da nicht und denke mal ist zwar freitag-aber lüfte den po und zu einem anwalt der mit sowas vertaut ist denn jede minute kostbar weil denle mal der deal scho etwas her ist-pass gut aufund mache keine fehler--schönes weekend-lieben grusss--janpi

franzmaus  07.09.2012, 11:42

Hast Du Dir mal durchgelesen, was Du da schreibst? Rechtschreibung, Wortwahl usw. nicht ganz so Dein Ding, oder?

Das ist so schlimm, dass man den Inhalt gar nicht richtig versteht.

albatros  07.09.2012, 23:14

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