Trotz Auszug und Schlüsselübergabe weiter Miete zahlen

7 Antworten

Wie u.a. "anitari" bereits schrieb, ist der Vermieter formaljuristisch im Recht, wenn Deine Frau ebenfalls als Mieter im MV aufgeführt wurde. Denn dann kann eine rechtswirksame Kündigung nur durch beide Parteien erfolgen; eine Kündigung nur durch eine Mietpartei ist unwirksam. Ob Du ihm den/die Schlüssel nun überlassen hast oder nicht, ist diesbezüglich irrelevant. Fakt ist: steht Deine Frau als Mieter im MV, ist noch keine wirksame Kündigung erfolgt. Dies muss unverzüglich nachgeholt werden, wenn ihr nicht auf unbestimmte Zeit weiter Miete zahlen wollt. Je nach Kündigungsfrist kann (und wird!) der Vermieter mindestens bis 31.5., bei noch immer nicht erfolgter rechtswirksamer Kündigung sogar bis 31.8. weiter Miete einfordern!

Ich gehe davon aus, dass du einen Anwalt brauchst und letztendlich ein Richter entscheidet wer Recht hat. Durch die Schlüsselübergabe ist quasi dein Besitz (die Wohnung) an den Vermieter zurückgegangen. Er hat damit durch konkludentes Handeln deine Kündigung angenommen. Er hat sogar die Schlüssel gefordert! Er kann dann nicht danach sagen, die Kündigung sei unwirksam. Zumal du möglicherweise Vertretungsvollmacht hattest (was durchaus vermutet werden kann). Da der Vermieter diese nicht forderte, könntest du sie ja jetzt noch schriftlich nachreichen.

Hat man Dir beim Mieterbund nichts dazu gesagt ob die Kündigung rechtens/wirksam ist?

Das ist sie nämlich nicht wenn Ihr beide, Du und Deine Frau, als Mieter im Vertrag steht und nur Du allein die Kündigung erklärt hast.

Wenn dem so ist kann der Vermieter die Miete bis zum Sanktnimmerleinstag, er Euch aus dem Vertrag entläßt weil ein Nachmieter gefunden wurde oder bis zum Ende der Kündigungsfrist nachdem Ihr wirksam beide die Kündigung erklärt habt verlangen.

Stehst Du aber nur als alleiniger Mieter im Vertrag ist die Kündigung natürlich wirksam.

Nun zu meiner Frage: Kann der Vermieter seine Miete für März, April und Mai einfordern, obwohl die Wohnung seit Ende Februar frei steht und wir auch keine Möglichkeit haben bzw. Schlüssel diese zu betreten?

  • Ja, kann er, da die Kündigung Ihrerseits unwirksam ist, denn bei gemeinsam unterschriebenen Mietverträgen ist eine Teilekündigung unwirksam, bzw. müssen beide unterschreiben.

  • Sie hätten den Schlüssel nicht abgeben müssen.

da ich ja keinen Schlüssel mehr habe. Warum soll ich deshalb für etwas zahlen, das ich nicht nutzen kann?

Rechtlich gesehen besteht Ihr Vertrag noch und sie können die Herausgabe der Schlüssel verlangen.

Sie haben einige grobe Fehler gemacht!

Aber Sie sollten jetzt eine Lösung finden, die könnte so aussehen, dass Sie sich bereit erklären, dem Vermieter die Miete bis einschließlich Mai zu bezahlen und dass er Ihnen bestätigt, dass das Mietverhältnis zum 31.5.2013 endet.

Sollten Sie keinen Kompromiss schließen, kann es bedeuten, dass der Vermieter sich auf die unwirksame Kündigung beruft und sie weiterhin Miete zahlen müssen, bis Sie ordnungsgemäß gekündigt haben.

Dabei müsste man abklären, wie sich das mit der Miete verhält, da ja der Vermieter im Besitz der Schlüssel ist und Sie keinen Zugang zur Wohnung haben.

Nachdem ich mich vom Mieterschutzbund informiert habe gab ich ihn den Schlüssel.

Was hat der Mieterbund gesagt?

Ich war darauf wieder beim Mieterschutzbund der meinte ich sollte erst die Kostenrechnung abwarten, bevor der Anwalt schreiben würde.

Welche Kostenabrechnung? Der Vermieter hat doch gesagt, dass die Kündigung nicht rechtens ist.

Doomhammer 
Fragesteller
 08.06.2013, 03:28

War jetzt beim Mieterschutzbund.Der Anwalt meinte, das ich die Kündigung falsch formuliert habe. Er sagte aber auch, das es von meinem Standpunkt aus offensichtlich gewesen ist das ich auch im Namen meiner Frau mit unterschrieben habe. Deshalb hat er jetzt einen Brief an meinen ehemaligen Vermieter geschickt in dem er ihn auffordert meine ausstehende Kaution in Höhe von 1500€ mit der Jahresabrechnung abzogleichen. Jetzt ist erst mal wieder warten angesagt.

Wurde der Mietvertrag zwischen dem Vermieter als Partei und der Mieterpartei (Deine Frau und du) geschlossen, dann muss die Kündigung durch beide Parteimitglieder der Mietpartei schriftlich in einer Kündigungsurkunde erfolgen. Formal juristisch wäre der Vermieter im Recht. Ausnahme: Deine Frau hat dich bevollmächtigt, die Kündigung in ihren Namen zu erklären. Dein Fehler: Du hast vom Vermieter keine Kündigungsbestätigung eingefordert und auch nicht erhalten. Eine Wohnungsübergabe erfolgte nicht. Die Übergabe eines Schlüssels der Wohnung an den Vermieter erklärt noch nicht die Rückgabe der Mietsache und ist zudem grob fahrlässig. Gibt es eine Quittung für den Schlüssel? Gibt es Zeugen für diese Vorgänge? Die Beteiligung des Mieterbundes ist hier so unklar und merkwürdig, so dass es kaum glaubhaft ist. Welche Kostenrechnung wird hier ins Spiel gebracht? Ohne weitere Informationen kann ich nur feststellen, dass der Vermieter im Recht ist.

Doomhammer 
Fragesteller
 29.05.2013, 14:03

Ich habe von Ihm eine Bestätigung verlangt, aber bis heute nicht erhalten. Mir ist klar, das meine Frau die Kündigung hätte mit unterschreiben müssen. Ich habe aber seit Ende Februar keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu betreten, da ich ja keinen Schlüssel mehr habe. Warum soll ich deshalb für etwas zahlen, das ich nicht nutzen kann?

Gerhart  29.05.2013, 15:36
@Doomhammer

Du legst dich so auf die Schlüsselübergabe fest und willst daraus herleiten, dass das MV beendet ist. Wenn der Vermieter dir nicht bestätigt, dass das MV beendet ist, dann besteht es weiter und weiter und ...Ergo - du musst diese Bestätigung bekommen oder sofort fristgerecht kündigen und das dieses mal ordentlich, damit du nicht weiter Miete bezahlen musst. Den Vermieter kannst du aber nicht bestimmen sondern nur auf sein good will hoffen.