Vermieter will Wohnung nicht übernehmen trotz fristgerechter Kündigung?

5 Antworten

also nicht gekündigt aber besichtung und nachmieter? Also das klärt sich ja schon von selbst.
Keine Quittung für 3 Monatsmieten? hoffentlich war es nicht viel. Ich mach dir wenig hoffnung, dass du da ne chance hast. aber mal ganz ehrlich wenn du so viel geld nach einer kündigung ohne quittung abgibst --> nutze es als lehrgeld. du hast nichts in der hand und wenn es vor gericht geht hat nur der vermieter seine kontoauszüge wo klar zu sehen ist, dass du nicht gezahlt hat. mein tipp -> such dir einen anwalt. rette was noch zu retten ist.

davidxoxo 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:59

Wie sieht es denn mit dieser Mietschulden Freiheitsbescheinigung aus? Diese sagt ja aus, das bis zum 08.06.2020 keine Mietschulden bestehen. Dann sind ja alle Forderungen seitens des Vermieters hinfällig??

Takiry  03.07.2020, 19:07
@davidxoxo

du hast ja nicht zum 08.06 gekündigt sondern zum 1.7 und wie du schreibst ist die kündigung sogar "verschwunden" somit hast du nur bis zum 8.6 eine befreieung und für den rest mietschulden.

davidxoxo 
Fragesteller
 06.07.2020, 15:56
@Takiry

Bis zum 08.06 reicht ja aus? Die Schlüssel hab ich nämlich am 04.07 an den Vermieter übergeben und auch keine Möglichkeit mehr die Wohnung zu betreten. Ein Übergabe Protokoll hat der Vermieter mir nicht aushändigen wollen.. Da die Kündigung fristgerecht am 09.03 bei ihm eingeworfen wurde, mit der Aufforderung “zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ spätestens zum 01.07 (30.06.2020) geschrieben, somit dürften auch keine Mietschulden bestehen. In einem Monat kommen nämlich keine 2800€ Mietschulden zustande. Auf dieser Bescheinigung ist auch angekreuzt das ordentlich und fristgerecht durch den Mieter gekündigt wurde. Jetzt behauptet er diese Bescheinigung habe er nie unterschrieben und nie gesehen. An den Tag an dem er mir das Unterschrieben hat kann er sich plötzlich nicht mehr erinnern.

Takiry  07.07.2020, 23:34
@davidxoxo

dann übergib das einen anwalt. der prüft, ob es seine unterschrift ist und dann hast du doch schon alles schriftlich was du wolltest.

Ich habe Anfang März meine Wohnung fristgerecht zum 01.07. gekündigt.

Wird natürlich umgedeutet zum 30.6.2020 und nicht zum 31.7.

Ich hab die Kündigung selbst in den Briefkasten meines Vermieters geschmissen unter Zeugen.

Wunderbar!

Mein Vermieter hat mir Anfang Juni eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausgestellt in der festgehalten ist, dass ich zum Stichtag keine Mietrückstände- und fristgerecht zum 01.07.2020 gekündigt habe.

Damit hast Du alles schriftlich und natürlich auch die Quittungen für die Mietzahlungen. Merk Dir nur für die Zukunft: Barzahlung von Miete oder sonstigen Schulden immer gegen Quittung!

Du hast kein Problem. Zumindest kein großes. Und rechtlich brauchst Du auch (noch) nicht gegen ihn vorzugehen.

Wenn der Vermieter die Wohnung jetzt nicht abnehmen mag, dann gehe heute, am 3.7.2020, also noch immer nicht zu spät, wenn der Vermieter keinen Termin machen wollte, so vor:

Such Dir einen wirklich neutralen, Zeugen. Jemand, der was von Wohnungen, Bau, Innenausbau etc. was versteht. (Handwerker, Ingenieur, etc. aus Deinem Bekanntenkreis.) Geh mit diesem durch die Wohnung und vermerke alles, was evtl. nicht in Ordnung ist und lass Dir ansonsten vom Zeugen bestätigen, dass die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand ist. Das kann ein solcher Zeuge anhand Deines Mietvertrags beurteilen. Ggf. noch ein paar Bilder, vom ordentlichen Zustand der Wohnung.

Alle Zählerstände ablesen und ins Protokoll eintragen. Ebenfalls vermerken, welche und wie viele Schlüssel Du zurück gibst. Die Schlüssel packst Du in einen Umschlag und gibst sie dem Vermieter. Ggf. in Begleitung des Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen. Das Protokoll behältst Du aber. Das legst Du dem Vermieter nur vor, falls dieser meint, etwas bemängeln zu müssen.

Am Ende geht es noch um die Rückzahlung der Kaution. Dafür hat der Vermieter bis zu einem halben Jahr Zeit. Danach muss er über die Verwendung der Kaution abrechnen und sie Dir auszahlen. Falls er eine Miete einbehält, musst Du ggf. zum Rechtsanwalt. Aber vorher noch nicht.

davidxoxo 
Fragesteller
 06.07.2020, 15:50

Aktueller Stand der Dinge:

Mein Vermieter hat die Schlüssel von mir bekommen, das habe ich mir auch schriftlich quittieren lassen. Von der Kündigung will er weiterhin nichts wissen und nun behauptet er auch diese “Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ nie gesehen und auch nie unterschrieben zu haben. Eine Hilfsweise Kündigung zum 30.06.2020 wurde nochmal geschrieben und unter Zeugen nochmal dem Vermieter in die Hand gedrückt. Wenn der Vermieter nicht reagiert wird mit einer negativen Feststellungsklage gedroht.

Die Kündigung eines Mietvertrages wird immer zum Monatsende wirksam. Wie kommst du auf die Idee, dass der 1.7. ein Monatsende ist? Der Vermieter will hier Honig aus deiner Schusslichkeit saugen, in dem der nun das Mietende auf den 31.07. verschiebt. Du besitzt doch eine Kopie des Kündigungsschreibens? Ich lese gerade, dass du einen bezeugten Briefeinwurf der fristgerechten Kündigung nachweisen kannst? Sichere dir den Zeugenbeweis schriftlich !!!

Mietzahlung ohne Quittung: Hast du auch dazu Zeugen? Die Bestätigung der Mietschuldfreiheit vom 5.6. kann als Quittung herhalten. Bist du schon ausgezogen? Wenn ja, wann? Hast du den Vermieter vor dem 1.7. nachweisbar aufgefordert, die Wohnung am 1.7. zurück zu nehmen? Wann hat der Vemieter die Rücknahme schriftlich verweigert?

pool56  03.07.2020, 10:10

Moin Moin Gerhart. Altes Problemchen für viele:

Kündigung zum 1.7. hat der FS genau RICHTIG geschrieben. Das bedeutet Kündigung ZUM ABLAUF des 30.6., also um 24:00 Uhr.

Gerhart  03.07.2020, 17:12
@pool56

Gut erkannt: "ZUM ABLAUF des 30.6., also um 24:00 Uhr" Das ist das der Ablauf des letzten Monates der Mietzeit und nicht der Monatsanfang des Folgemonats! Siehe auch §573 c BGB. Deshalb hat der FS das genau falsch geschrieben!

pool56  03.07.2020, 21:56
@Gerhart

Okay, der Zeitpunkt ist also nun unstrittig, da sind wir uns einig. Wenn jemand zum 1.7. schreibt, ist eben dieser Folgemonat Juli NICHT MEHR MIT DRIN, also angefangen, das Wort ZUM besagt dies, das ist in der gesamten deutschen Rechtsprechung so. Und genau deshalb hat der FS richtig gekündigt und geschrieben !

pool56  03.07.2020, 22:44
@pool56

So, habe SELBER Mal intensiv recherchiert UND Gerhart, ich muss mich korrigieren, DU hast größtenteils Recht. Gebräuchlich, hinreichend und richtig ist die Kündigung ZUM MONATSLETZTEN. Meine Version ist zwar auch zulässig, aber scheinbar doch eher eine Randerscheinung.

Um jegliche Diskussionen und Auslegungsversuche von vornherein zu vermeiden kündige ich ja daher selber auch immer (nicht nur beim Mietvertrag) eindeutig mit der zusätzlichen freiwilligen Angabe 24:00 Uhr.

Gerhart  04.07.2020, 06:33
@pool56

Um deinen Gedanken weiter zu führen: Der 01.07. endet um 24:00 Uhr und wäre damit in die Mietzeit eingeschlossen und zu bezahlen,hi hi.

pool56  04.07.2020, 09:23
@Gerhart

Nein nein, so ist es dann auch wieder nicht. Nix mit 1.7. und 24 Uhr ! Der VM hat laut Gerichtsurteilen von dem auszugehen, was der Mieter sinngemäß meinte, hier die Kündigung ganz normal zum Monatsende Juni.

...und Gerhart, wenn du tatsächlich die 'Lizens' hättest, meine Gedanken weiterzuführen, wäre mir das doch zu risikoreich, ha ha.

Schönes Wochenende ☀️

davidxoxo 
Fragesteller
 06.07.2020, 15:52

Der Vermieter hat am 04.07.2020 die Schlüssel an sich genommen. Das hat er mir auch quittiert. Die Wohnung steht seit dem 01.07 leer.

Gerhart  07.07.2020, 06:38
@davidxoxo

Gut, dass du dich hier noch einmal meldest. Die Annahme der Wohnungsschlüssel durch den Vermieter bedeutet noch nicht, dass der Vermieter aus seiner Sicht das Vertragsverhältnis beendet hat. Deine Absicht mit einer negativen Feststellungsklage zu kontern wäre aber finanziell unklug, denn du müsstest die Gerichtskosten vorschießen. Wenn du keine Miete mehr bezahlst, kann der Vermieter seinerseits eine Zahlungsklage oder gerichtlichen Mahnbescheid vorbringen, deren/dessen Kosten er selbst tragen muss.

Du hast fristgerecht die Wohnung gekündigt, dies sogar unter Zeugen, zudem der Vermieter einen Nachmieter hat, den hätte er ja nicht wenn Du nicht gekündigt hättest 🙄

und es bestehen aus seiner Sicht Mietrückstände in höhe von fast 3000€.

Ob die berechtigt sind kann hier niemand wissen, Mietzahlungen kannst Du anhand Kontoauszügen darlegen.

davidxoxo 
Fragesteller
 03.07.2020, 00:35

Da ich meine Miete während der Corona Zeit in Bar entrichtet habe und dafür keine Quittungen habe kann ich das nicht beweisen. Es liegt aber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom 08.06.2020 vor die von ihm unterschrieben ist.

Diese besagt: Der/die Mieter hat/haben während des Mietzeitraums die Miete (ggf. samt Betriebs-/Heizkosten) stets fristgerecht entrichtet. Es bestehen keine Mietschulden.

Antitroll1234  03.07.2020, 00:38
@davidxoxo
Da ich meine Miete während der Corona Zeit in Bar entrichtet habe und dafür keine Quittungen habe kann ich das nicht beweisen

Das ist ziemlich blöd, sowas überweist man und gut ist.

Es liegt aber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom 08.06.2020 vor die von ihm unterschrieben ist. Diese besagt: Der/die Mieter hat/haben während des Mietzeitraums die Miete (ggf. samt Betriebs-/Heizkosten) stets fristgerecht entrichtet. Es bestehen keine Mietschulden.

Dann ist doch alles gut für dich.

ich hoffe, Du bist rechtschutzversichert