Vermieter nötigt Noch-Mieter am Telefon und an der Haustür ?
Die Situation: Wir haben einige Zeit mit meinem Vater in einem Mietshaus zusammen gelebt und waren auch als Untermieter eingetragen.Jetzt hat mein Vater fristgerecht zum 31.08. gekündigt und wir sind auch jeder für sich umgezogen.Seitdem der Noch-Vermieter die Kündigung erhalten hat, nötigt er uns ständig dazu, das Mietobjekt ja ordentlich zu hinterlassen.Jetzt stand er heute vor unserer Haustür und hat uns gedroht, dass wir ja alles rechtzeitig fertig machen sollen, da er uns sonst irgendwie aus der neuen Wohnung bekommt.Dazu muss man sagen. Aus dem alten Haus muss nur noch der Sperrmüll raus und der Rasen gemäht werden.Kann ich ihn wegen Nötigung bzw. Hausfriedensbruch anzeigen?
3 Antworten
Unangemeldet Besuch ohne triftigen Grund muss man nicht dulden.
Ob hier Hausfriedensbruch vorliegt kann man nur beurteilen, wenn man mehr über die örtliche Begebenheit weiß.
Ist hinter der Haustür sofort Wohnraum ( Flur der offen zu den anderen Mieträumen führt) oder ist dort ein Flur der dann dann noch eine abschließbare Tür hat die zu den gemieteten Räumlichkeiten führt.
Steht der Vermieter also plötzlich im Wohnraum ist es Hausfriedensbruch; ist es ein Allgemeinflur der z.B. in den Heizungskeller führt, dann ist das kein Hausfriedensbruch.
Kann ich ihn wegen Nötigung bzw. Hausfriedensbruch anzeigen?
Warum noch mehr Ärger provozieren? Einfach links liegen lassen bzw. die Tür nicht öffnen und sich freuen, das man bald ganz weg ist.
So lange ihr noch die Miete zahlt, hat der Vermieter dort gar nichts zu suchen. Wenn er euch belästigt, könnt ihr einfach die Tür schließen.
Welche Nötigung? Welche Drohung? Welcher Hausfriedensbruch? Ich sehe hier nur Erinnerungen an vertraglich geschuldete ordentliche und fristwahrende Übergabe, die euch durch, aber vor eurer Tür mitgeteilt wurden.
G imager761