Vermieter nötigt Noch-Mieter am Telefon und an der Haustür ?

3 Antworten

Unangemeldet Besuch ohne triftigen Grund muss man nicht dulden.

Ob hier Hausfriedensbruch vorliegt kann man nur beurteilen, wenn man mehr über die örtliche Begebenheit weiß.

Ist hinter der Haustür sofort Wohnraum ( Flur der offen zu den anderen Mieträumen führt) oder ist dort ein Flur der dann dann noch eine abschließbare Tür hat die zu den gemieteten Räumlichkeiten führt.

Steht der Vermieter also plötzlich im Wohnraum ist es Hausfriedensbruch; ist es ein Allgemeinflur der z.B. in den Heizungskeller führt, dann ist das kein Hausfriedensbruch.

Kann ich ihn wegen Nötigung bzw. Hausfriedensbruch anzeigen?

Warum noch mehr Ärger provozieren? Einfach links liegen lassen bzw. die Tür nicht öffnen und sich freuen, das man bald ganz weg ist.

So lange ihr noch die Miete zahlt, hat der Vermieter dort gar nichts zu suchen. Wenn er euch belästigt, könnt ihr einfach die Tür schließen.

Welche Nötigung? Welche Drohung? Welcher Hausfriedensbruch? Ich sehe hier nur Erinnerungen an vertraglich geschuldete ordentliche und fristwahrende Übergabe, die euch durch, aber vor eurer Tür mitgeteilt wurden.

G imager761