Gilt die Kündigung, wenn der Vermieter sie bestätigt hat, sie aber nicht fristgerecht war?

3 Antworten

Wenn der Vermieter so blond war nicht nur den Eingang der Kündigung, sondern auch explizit das Ende der Mietzeit zu bestätigen, hat er schlicht Pech gehabt.

Weißt Du wann genau dem Vermieter die Kündigung zugegangen ist? Vielleicht war es gar nicht zu spät.

War das am 04.07.2016 (3. Werktag) ist die Kündigung ohnehin zum 30.09.2016 wirksam.

Der Vermieter hat dir mitgeteilt, dass der Mietvertrag per 30.9. endet. Da gibt es nachträglich nichts dran zu rütteln.

Der Vermieter hat dir den Erhalt der Kündigung bestätigt oder hat er dir auch bestätigt, dass du zum genannten Datum ausziehen darfst?

Gigi1994 
Fragesteller
 08.08.2016, 22:28

Er hat bestätigt, dass ich zum genannten Datum ausziehen darf

johnnymcmuff  08.08.2016, 22:40
@Gigi1994

Das liest sich für mich so:

Er hat Dir bestätigt, dass Du ausziehen darfst, nicht, dass das Mietverhältnis beendet ist.

Ich habe ihre Kündigung erhalten, ihre Mietzeit endet am 30.09.

Dann endet sie wohl am 30.9.

TrudiMeier  08.08.2016, 22:42
@johnnymcmuff

Den hat er unter deiner Antwort geschrieben :-)

Gerhart  09.08.2016, 08:17
@TrudiMeier

.... aber die Jahreszahl weggelassen.