Trennung und weitere Miete ohne Schlüssel

3 Antworten

Er hat aufgrund der Abgabe der Schlüssel keine Möglichkeit mehr, die Wohnung zu nutzen. Demzufolge Braucht er sie auch nicht bezahlen.

M. E. muss er, rechtlich gesehen, weiter bezahlen bis zum Ende des Mietverhältnisses, wie im Mietvertrag vereinbart, Schlüssel hin, Schlüssel her, er hätte ja nicht ausziehen brauchen.

Er hat die gleichen Rechte und Pflichten an der Wohnung wie sie. Sie ist also gar nicht berechtigt, ihm die Nutzung zu verbieten oder gar die Schluessel abzunehmen. Tut sie es dennoch, duerfte sie hiermit auch ihr Recht gegenueber dem Mitmieter auf Beteiligung an den Mietkosten verlieren.

Dies hat aber keinen Einfluss auf seine Haftung gegenueber dem Vermieter. Gegenueber diesem haftet er gemeinsam mit seiner Mitmieterin bis zum Ablauf des Mietverhaeltnisses.

Der Vermieter kann also notfalls sogar die gesamte Miete von ihm fordern, die Mitmieterin aber fuer den Zeitraum, in dem sie ihm widerrechtlich die Nutzung unmoeglich gemacht hat, wahrscheinlich gar nichts.