Mitbewohner räumt Wohnung nicht?

2 Antworten

Bis zum 28.02. ist es ja zum Glück noch etwas hin. Ich würde ihm schriftlich, evtl. sogar per Einschreiben, eine Frist zur Räumung geben. Diese sollte so bemessen sein, dass Du danach noch reagieren kannst. Ich denke, Du kannst ihm notfalls Deine Unkosten in Rechnung stellen.
Ich fürchte, Du bist letztendlich für die Wohnung und die fristgerechte Übergabe verantwortlich, da Du den Mietvertrag unterschrieben hast.

Im Mietvertrag stehen wir beide, nur er hat damals den Vertrag, den die Vermieter haben nicht unterschrieben,

Damit dürfte er auch keinen Mietvertrag haben. Sprich: Für den Müll und die Übergabe bist du alleine zuständig. Selbst wenn der Vermieter das so sehen würde: Ihr würdet beide gesamtschuldnerisch haften.

Mit den persönlichen Dingen ist das in dem Fall extrem schwierig. Ich würde ihm einen Frist setzen, 14 Tage sollten reichen, und ihm androhen, dass die Sachen sonst vernichtet werden. Allerdings ist das rechtlich nicht korrekt, aber vielleicht fällt er darauf rein. Wenn er die Sachen nämlich nicht abholt, darfst Du sie nicht einfach wegwerfen. Der Gesetzgeber hat hier (leider) ein großes Loch gelassen, was Betroffene tun können. Die Sachen einlagern lassen, aber dann zahlst Du evtl. die Kosten und müsstest sie bei ihm einklagen. Alternative wäre, sie ihm vor die Türe stellen, wenn Du sicher bist, dass er da ist, klingeln und einen schönen Tag wünschen.