Selbstanzeige...geht das?
Wenn ich nur meinen Dienstplan an den Mdk schicken und sie sehen das sich vom AG aus nicht an geltenes Recht gehalten wird...mache ich mich dann strafbar im Sinne von Betriebsgeheimnisse verraten..oder so? Ich muss 21 Tage hintereinander durcharbeiten...da mein Arbeitgeber begründet da er meine Arbeitszeit reduziert darf er mich zur Not sogar 30-31 Tage durcharbeiten lassen da ich meine wöchentliche Arbeitszeit nicht erreiche aufgrund mangelnder Kunden. ( arbeite in der ambulanten Pflege)....bevor ich mich beschwere möchte ich herausfinden ob ich überhaupt richtig liegen würde...hat jemand Ahnung?..Danke
4 Antworten
Er darf dich bis 21 Tage durcharbeiten lassen.
Das geht aus § 11 (3) ArbZG hervor.
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Ich würde mir das aber nicht bieten lassen. Mit diesen Arbeitszeiten bist du nach kürzester Zeit am Ende.
In der Pflege gibt es zahllose Arbeitgeber, die bessere Bedingungen anbieten und dringend Personal benötigen. Ein Anruf genügt meist.
21 Tage hintereinander arbeiten
Das kann in der Tat zulässig sein, wenn die Zeiträume für die Gewährung der entsprechenden Ersatzruhetage für die Sonntage und Feiertage unter Berücksichtigung der max. Zahl von 15 freien Sonntagen und der Höchstarbeitszeiten genau abgestimmt sind. Zudem kommt es auch noch darauf an, an welchem Tag der Zeitraum beginnt.
Es ist sogar, rein theoretisch möglich, max. 32 Tage hintereinander beschäftigt zu werden, weil die Ersatztage nicht nur nachher sondern auch schon vorher gewährt werden können - aber ein solcher Extremfall ist mir in der Praxis nicht bekannt.
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Für diejenigen, die das überprüfen möchten:
Man gibt den ersten Ersatzruhetag nach §11 ArbZG 8 Tage vor
dem zu verfahrenden Sonntag, der zweite Ersatzruhetag wird 13 Tage vor dem zu verfahrenden Sonntag gewährt, der dritte Ersatzruhetag wird 13 Tage nach dem zu verfahrenden Sonntag gewährt und der vierte Ersatzruhetag wird 8 Tage nach dem zu verfahrenden Sonntag gewährt.
Somit sind alle Ersatzruhetage in einem Zeitraum von 2 Wochen gewährt worden.
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Der Standardfall, der auch meist so eingehalten wird, sind 19 Tage am Stück.
Du solltest das aber auf jeden Fall fachkundig überprüfen lassen - einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz oder gegen die Geheimhaltungsplicht kann nicht gegeben sein, da das nur Deine Daten sind und Du ein berechtigtes Interesse hast, das durch eine fachkundige Stelle überprüfen zu lassen.
Hier der Plan für 32 Tage - Beginn Zeitraum Dienstag:
Samstag 1 Frei Ausgleichstag für den 09.
Sonntag 2 Frei
Montag 3 Frei Ausgleichstag für den 16.
Dienstag 4 Arbeiten 1 AT
Mittwoch 5 Arbeiten 2 AT
Donnerstag 6 Arbeiten 3 AT
Freitag 7 Arbeiten 4 AT
Samstag 8 Arbeiten 5 AT
Sonntag 9 Arbeiten 6 AT
Montag 10 Arbeiten 7 AT
Dienstag 11 Arbeiten 8 AT
Mittwoch 12 Arbeiten 9 AT
Donnerstag 13 Arbeiten 10 AT
Freitag 14 Arbeiten 11 AT
Samstag 15 Arbeiten 12 AT
Sonntag 16 Arbeiten 13 AT
Montag 17 Arbeiten 14 AT
Dienstag 18 Arbeiten 15 AT
Mittwoch 19 Arbeiten 16 AT
Donnerstag 20 Arbeiten 17 AT
Freitag 21 Arbeiten 18 AT
Samstag 22 Arbeiten 19 AT
Sonntag 23 Arbeiten 20 AT
Montag 24 Arbeiten 21 AT
Dienstag 25 Arbeiten 22 AT
Mittwoch 26 Arbeiten 23 AT
Donnerstag 27 Arbeiten 24 AT
Freitag 28 Arbeiten 25 AT
Samstag 29 Arbeiten 26 AT
Sonntag 30 Arbeiten 27 AT
Montag 31 Arbeiten 28 AT
Dienstag 32 Arbeiten 29 AT
Mittwoch 33 Arbeiten 30 AT
Donnerstag 34 Arbeiten 31 AT
Freitag 35 Arbeiten 32 AT
Samstag 36 Frei Ausgleichstag für den 23.
Sonntag 37 Frei
Montag 38 Frei Ausgleichstag für den 30.
Geh zum Betriebsrat wenn es einen gibt oder zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Betriebsgeheimnis ist etwas anderes. Es wird kaum jemand für Dich klagen, das musst Du selbst in die Hand nehmen.
Den MDK interessiert das nicht die Bohne.
Wenn schon, dann zum Zoll und oder Gewerbeaufsicht. Denn diese sind für die Überwachung der Arbeitschutz und Arbeitszeitgesetze so wie zur Überprüfung der MIndeslöhne zuständig.
Weder noch.
Die Heimaufsicht hat nichts mit der Überprüfung der Arbeitsschutzgesetze und den Arbeitszeitgesetzen zu tun. Dafür ist die Gewerbeaufsicht und der Zoll zuständig
Die Heimaufsicht überprüft die Gesetzesvorgaben im Rahmen des Heimgesetzes und nicht mehr und nicht weniger.
Dazu gehör ua: : die Einhaltung der Rahmen und Versorgungsverträge, die Qualitätssicherungung, die richtige Abrechnung mit den Kassen
Wenn dir das nicht bekannt ist, kannst du das hier lesen:
und das hier mach die Gewerbeaufsicht
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/genehmigungen/gewerbeaufsicht/
Der MDK ist gesetzlich verpflichtet die Information an die Heimaufsicht weiter zu reichen. Und die ist die zuständige Institution.