Arbeitszeit in der Ausbildung? (Edeka)

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§ 15 JArbSchG:

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.


aus § 16 (2) JArbSchG:

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben.


Generell ist im Handel eine Beschäftigung am Samstag nicht zu beanstanden - das steht auch in den Ausnahmen des § 16 JArbSchG (offene Verkaufsstellen). Und das mit den zwei Samstagen ist eine Soll-Bestimmung, keine Muss-Vorschrift.

Hi

eigentlich schon - ruf mal bei edeka an und frag nach.

Also im Jugendarbeitsschutzgesetz hab ich grade Folgendes gefunden:

"Als Jugendlicher gilt eine Person zwischen 15 und 18 Jahren. [...] An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. [...] Für bestimmte Branchen und Einrichtungen wie z. B. Gaststätten, Verkehrsbetriebe, die Landwirtschaft, Krankenanstalten, Pflegeheime, Verkaufsstellen und Familienhaushalte gibt es jedoch Ausnahmen. Wer hier ausnahmsweise an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag arbeiten muss, hat Anspruch auf einen anderen freien Tag in derselben Woche."

Also ja. Vor allem hört sich das ja so an, als wenn das nicht die Regel sein darf, dass man als Jugendlicher auch an Samstagen arbeitet --> "ausnahmsweise"!!

Da du eine Ausbildung im Einzelhandel machst ist es sehr wohl erlaubt, dass du Samstags arbeitest. Allerdings steht dir, bis zu deinem 18. Geburtstag, ein Ausgleichstag dafür zu. Wenn du 18 bist, dann ist eine 6 Tage Woche kein Problem. Übrigens ist so ein Vertrag im Einzelhandel üblich. Meist gibt es den Ausgleichstag eh, da es häufig wenig Sinn macht die Vollzeitkräfte 6 Tage a 6,25h antanzen zu lassen. Aber grundsätzlich will man sich die Möglichkeit dazu offen halten.