11 Tage durcharbeiten in der Pflege ?

1 Antwort

ja es ist in der Pflege nicht unüblich,, dass bis zu 12 Tage am Stück gearbeitet muss.

Verwundert bin ich über die kurze Probezeit von 2 Monaten.

Jedoch musst du dann dementsprechend zeitnah einen Freizeitausgleich dafür erhalten.

Du schreibst du bist auf 20 Std. eingestellt.

Wie meinst du das? 20 Std. die Woche, 20 Std. im Monat dann bist du ein 4 Minijober.

Und dass du jetzt erst gekündigt hast, mit einer Frist von 14 Tagen, ob das noch so klappt. Warum?

Denn die Kündigungsfrist von 14 Tagen gilt nur in der Probezeit.

Du hättesdt als schon vor 14 Tagen kündigen müssen.

Denn es gilt nach der Probezeit, die Kündigungsfrist die in deinem Arbeitsvertrag steht.

Solltest du als Teilzeitkraft mit wtl. 20 Std eingestellt sein, so ist das egal in welchem zeitraum du die 20 Std. erfüllst, solange keine Arbeitsschutzgesetze übertreten wurden.

das was du schreibst ist alles sehr undurchsichtig.