Sanktion wegen Stellenangebote von Jobcenter (nicht beworben)

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Gegen die aktuelle Sanktion kannst du nichts machen. Du kannst Sanktionen aber in Zukunft vermeiden, in dem du dich bewirbst. Ganz einfach!

Pursuitadrian 
Fragesteller
 02.03.2015, 14:21

Das ist mal eine nette Antwort. :-) #Danke

Wenn man arbeiten möchte, sollte doch verständlich sein sich zu bewerben - ob mit Stellenangebote vom Amt oder nicht

Und nicht nur die min. 7-8 Bewerbungen die man schreiben soll.. In Deiner Vereinbarung (Vertrag) steht die mindest Bewerbung drin, die einhalten MUSST.

Natürlich auch vorzeigen und wollen Dein Bewerbertagebuch sehen. Das gilt auch später für die Rentenkasse.

Wenn natürlich Dein Fallmanager dir ab und zu mal was ausdruckt, sollte man sich daraufhin bewerben. Gibt auch keine Ausreden oder Widersprüche warum man sich nicht bewerben sollte.. Schließlich hast Du kein Job und hast Zeit..

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt !

Und da er sieht das du von dir aus nicht gewählt bist, dich irgendwo zu bewerben und wohl dann auch nicht auf seine Vorschläge einzugehen, brummt er dir eine Sanktion auf..

Und das mit Recht !...

Es sei denn du hast einen plausiblen Grund dich dort nicht zu bewerben und ihm das auch mit guten Argumenten verklickerst und ihm dafür natürlich von dir aus Gegenvorschläge anbietest wo du dich beworben hast - ist es was ganz anderes..

Und 20-30 und mehr Bewerbungen im Monat zu schreiben sollte wohl kein Problem sein.. Das mit dem nehmen steht wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier

beangato  04.02.2015, 14:06
Das gilt auch später für die Rentenkasse.

Warum sollte man da ein "Bewerbertagebuch" (was ist das eigentlich?) sehen wollen?

DracoSodalis  04.02.2015, 15:27
@beangato

Beim Arbeitsamt bekommt man ein Bewerbertagebuch, ein Formular, was man ausfüllen muß. Damit die sehen ob man sich bemüht und wie viele Bewerbungen man geschrieben hat. Stichpunktartig rufen sie bei diesen Stellen an ob tatsächlich eine Bewerbung einging..

Genauso wenn man Vorschläge vom Arbeitsamt bekommt, werden diese auch kontrolliert und nachgefragt ob eine Bewerbung eingegangen ist. Und diese Bewerbungsnachweise wird dann wohl auch vom Amt zur Rentenkasse geschickt .

Mein damaliger Fallmanager sagte zu mir: "Es ist nicht nur für die Bemühungen um zu zeigen das man sich bewirbt, sondern wird auch noch für die Rentenkasse benötigt"... Aber warum und wieso kann ich nicht sagen und bin auch nicht weiter darauf eingestiegen..

Nichts. Wenn du keinen Job hast und dich bewerben sollst, dann sollst du dich auch bewerben. Wenn nicht, bekommst du kein Geld mehr.

Das sind die Regeln des Jobcenters. Der Institution, die DU um finanzielle Unterstützung gebeten hast.

Stellungsangebote gegeben, wo ich mich aber nicht beworben habe, nun wollen sie mir eine Sanktion unterjubeln

Nicht unterjubeln sondern zu Recht eine Sperre auferlegen. Warum? Weil Du Deinen Teil der Abmachung nicht erfüllt hast. Du bist verpflichtet Dich auf die Stellenangebote zu bewerben oder aber begründet abzulehnen.

Vorher das Stellenangebot bzw. Stellenangebote richtig durchlesen und dieses dann auch auf der Rückseite lesen,da steht nämlich eine Rechtsmittelbelehrung und daraus kannst du die Folgen entnehmen,wenn du dich darauf nicht bewirbst bzw.wenn du keinen wichtigen Grund vorbringen kannst,warum du es nicht gemacht hast !