Jobcenter Post nicht erhalten ist eine Sanktion Rechtswidrig?

8 Antworten

eine anhörung muss erfolgen bevor die sanktion verhängt wird. diese kann mündlich während des nächsten termins oder wenn das nicht möglich ist schriftlich erfolgen.

ab einer minderung von 30% sind ergänzende sach-oder geldleistungen auf antrag möglich. dies ist aber eine "kann-entscheidung" des sachbearbeiters.

ich würde auf jeden fall wiederspruch einlegen denn soweit ich informiert bin müsste das jobentr beweisen dass die inladungen in deinem brifkasten gelandet sind.

Hallo, ja das ist rechtens.

Du bist selber dafür verantwortlich, in Deinen Briefkasten zu schauen.

Das vier Briefe nicht ankommen, bezw beim Amt liegen bleiben halte ich für äusserst unwahrscheinlich.

MGHAL 
Fragesteller
 15.02.2013, 15:15

Warum ist das Rechtens?

Denn meiner Meinung nach löst dieser § das Problem von allein...

§ 37 SGB X

da steht klar geschrieben das die Behörde es Nachweisen muss... und in meinem Briefkasten heißt noch lange nicht in meine Hände...

Gruß

casilein  17.02.2013, 14:14
@MGHAL

Doch. Wenn jemand Dir einen Brief in den Briefkasten legt, kann er davon ausgehen, dass Du noch am gleichen oder spätestens am nächsten Werktag davon Kenntnis erhältst. Der Zugang ist damit spätestens am nächsten Werktag. Für alles andere musst Du den Nachweis führen.

Hallo,

in der Regel wird vom JC die zweite Einladung und die Anhörung zur Sanktion mit einer "Postzustellungsurkunde" verschickt und dort haben die es schwarz auf weiß! 

Hallo MGHAL,

Wolltest du nicht deinen Bescheid mit der Kürzung hier einstellen?! Falls deine Geschichte stimmt, hoffe ich, du hast Widerspruch eingelegt innerhalb der Frist von einem Monat?! Falls nicht, dann ist jetzt sowieso nichts mehr zu ändern.

Grüße, Kneetkopp

MGHAL 
Fragesteller
 09.03.2013, 02:49

Hey, wie gesagt die Geschichte stimmt... ich kann leider nicht Einscannen würde es aber unbedingt gern Beweisen das es so stimmt...

Ich bin wie folgt vorgegangen:

Ich holte mir einen Beratungshilfeschein vom Gericht

Damit bin ich zum Anwalt mit den 4 Bescheiden er meinte in der Form sei es Rechtswirdrig da eine Kürzung von 6 Wochen Ausreichen würde und wenn dann auch nur eine und nicht 4!

Er hat Widerspruch eingelegt beim Jobcenter.... aber für umsonst... ich war jetzt ende Februar zum Termin... da habe ich das Thema Angeschnitten DA ich bis DATO NICHT Angehört wurde dazu!

Meine Vermittlerin sagte diese Sanktionen werden mit sofortiger Wirkung zurückgenommen da man mir vor keinem Gericht der Welt Beweisen könne ich die Einladungen erhalten habe.... das habe ich dann auch Schriftlich von Ihr bekommen... und meinem Anwalt zukommen lassen somit hat sich diese Sache Erledigt und das Gekürzte Geld (der Erste Monat März von 3 Monaten (138€) wurden sofort Nachgezahlt).

Ich Versuche euch den Widerspruch sowie einen Sanktionsbescheid und den Grund der Rücknahme schnellstens hier Hochzuladen Irgendwie...

Grüße

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du vier Briefe nicht erhalten hast.

MGHAL 
Fragesteller
 15.02.2013, 15:13

Ich bin in der Not in ein Ghetto gezogen... wenn es NUR die Post wäre was hier Verschwindet wäre das Schön...

Aber davon mal abgesehen... mit deiner Antwort gehst du nicht auf die gestellten Fragen und kannst auch nichts zur Aufklärung beitragen...

Trage doch nichts zu bei wenn du nichts weißt denn so Hilfst du Leuten die hier Fragen stellen nicht weiter und bist auch demzufolge Falsch hier.

Gruß