Jobcenter Post nicht erhalten ist eine Sanktion Rechtswidrig?
Hallo,
folgende Frage, das Jobcenter teilte mir mit zu 4 Terminen nicht erschienen zu sein. Heute erfolgte eine Sanktion in höhe von 10% des ALG II für die dauer von 3 Monaten.
WICHTIG hierbei ist aber das man mir 4 mal 10% Sanktion gegeben hat für 4 Terminversäumnisse.
Von diesen Terminen wusste ich bis zum letzten wo ich war nix da sagte die Vermittlerin schon das ich wohl einige Versäumt haben muss... Schön wenn man davon nix weiß denn Post die Sie angeblich Geschickt haben habe ich nicht bekommen... außer den 4 Terminen habe ich IMMER alle Wahrgenommen Ordnungsgemäß und Pünktlich.
Nun ja... jetzt haben Sie halt diese Sanktionen mir auferlegt...
34,50€ mal 4 macht 138€ für 3 Monate
Ist das Rechtens wenn man gar Post hatte von denen und auch keinerlei Anhörung dazu...???
Das nächste ist das die Dame gerade am Telefon sagte es gebe KEINE Gutscheine für Lebensmittel denn diese gibt es nur bei einer 100% Sperre.... ist das denn Rechtens???
Grüße und danke für Antworten...
8 Antworten
eine anhörung muss erfolgen bevor die sanktion verhängt wird. diese kann mündlich während des nächsten termins oder wenn das nicht möglich ist schriftlich erfolgen.
ab einer minderung von 30% sind ergänzende sach-oder geldleistungen auf antrag möglich. dies ist aber eine "kann-entscheidung" des sachbearbeiters.
ich würde auf jeden fall wiederspruch einlegen denn soweit ich informiert bin müsste das jobentr beweisen dass die inladungen in deinem brifkasten gelandet sind.
Hallo, ja das ist rechtens.
Du bist selber dafür verantwortlich, in Deinen Briefkasten zu schauen.
Das vier Briefe nicht ankommen, bezw beim Amt liegen bleiben halte ich für äusserst unwahrscheinlich.
Doch. Wenn jemand Dir einen Brief in den Briefkasten legt, kann er davon ausgehen, dass Du noch am gleichen oder spätestens am nächsten Werktag davon Kenntnis erhältst. Der Zugang ist damit spätestens am nächsten Werktag. Für alles andere musst Du den Nachweis führen.
Hallo,
in der Regel wird vom JC die zweite Einladung und die Anhörung zur Sanktion mit einer "Postzustellungsurkunde" verschickt und dort haben die es schwarz auf weiß!
Hallo MGHAL,
Wolltest du nicht deinen Bescheid mit der Kürzung hier einstellen?! Falls deine Geschichte stimmt, hoffe ich, du hast Widerspruch eingelegt innerhalb der Frist von einem Monat?! Falls nicht, dann ist jetzt sowieso nichts mehr zu ändern.
Grüße, Kneetkopp
Hey, wie gesagt die Geschichte stimmt... ich kann leider nicht Einscannen würde es aber unbedingt gern Beweisen das es so stimmt...
Ich bin wie folgt vorgegangen:
Ich holte mir einen Beratungshilfeschein vom Gericht
Damit bin ich zum Anwalt mit den 4 Bescheiden er meinte in der Form sei es Rechtswirdrig da eine Kürzung von 6 Wochen Ausreichen würde und wenn dann auch nur eine und nicht 4!
Er hat Widerspruch eingelegt beim Jobcenter.... aber für umsonst... ich war jetzt ende Februar zum Termin... da habe ich das Thema Angeschnitten DA ich bis DATO NICHT Angehört wurde dazu!
Meine Vermittlerin sagte diese Sanktionen werden mit sofortiger Wirkung zurückgenommen da man mir vor keinem Gericht der Welt Beweisen könne ich die Einladungen erhalten habe.... das habe ich dann auch Schriftlich von Ihr bekommen... und meinem Anwalt zukommen lassen somit hat sich diese Sache Erledigt und das Gekürzte Geld (der Erste Monat März von 3 Monaten (138€) wurden sofort Nachgezahlt).
Ich Versuche euch den Widerspruch sowie einen Sanktionsbescheid und den Grund der Rücknahme schnellstens hier Hochzuladen Irgendwie...
Grüße
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du vier Briefe nicht erhalten hast.
Ich bin in der Not in ein Ghetto gezogen... wenn es NUR die Post wäre was hier Verschwindet wäre das Schön...
Aber davon mal abgesehen... mit deiner Antwort gehst du nicht auf die gestellten Fragen und kannst auch nichts zur Aufklärung beitragen...
Trage doch nichts zu bei wenn du nichts weißt denn so Hilfst du Leuten die hier Fragen stellen nicht weiter und bist auch demzufolge Falsch hier.
Gruß
Warum ist das Rechtens?
Denn meiner Meinung nach löst dieser § das Problem von allein...
§ 37 SGB X
da steht klar geschrieben das die Behörde es Nachweisen muss... und in meinem Briefkasten heißt noch lange nicht in meine Hände...
Gruß