Muss sich meine Frau an KFW Studentenkredit nach der Scheidung beteiligen, den wir zum gemeinsamen Lebensunterhalt verwendet haben?

2 Antworten

Könnt ihr euch nicht "normal einigen?"

Blöd, dass bei Geld die meiste Freundschaft aufhört...

Sieht es nicht für einen Laien so aus?

Du halbierst den Studienkredit oder noch besser du rechnest nur den Anteil an, den du wirklich am Haushalt eingebracht hast (exkl. des Taschengeldes, was du dir selbst gewährt hast)  - je nachdem wie teuer dein Lehrbuchanteil war. Umgekehrt rechnest du auch ihr Eingebrachtes mit rein, die Gesamtsumme teilen.

Aber dann auch die eingebrachte "Eigeleistung" bitte mitrechnen!

Heißt: Wirtschaftlich kalkulieren, wer wieviele Stunden im Haushalt gearbeitet hat ( Reifenwechsel \Wartung des Fuhrparks am Auto, Motorrad &Fahrrad, Wartung an der Telefonie\PC, Einkaufen, Waschen\Trockenen\Bügeln\Wegsortieren,  Kochen\Backen\Spülen\Einräumen, Staubsaugen\Putzen\Fenster putzen\ Putzdienst im Mietshaus für Treppe\Speicher,  u.s.w.

Kinder scheinen keine Rolle zu spielen, anders hättest du diese erwähnt.

Falls du aufgrund des Studiums sehr viel hast "machen lassen"- sind deine finanziellen Ansprüche anderer Art als wenn ihr wirklich reell geteilt habt.

Zumindest ethisch.

Wenn du den Kredit aufgenommen hast, ist er deiner. Warum hat deine Frau nicht schon vorher gearbeitet?

Der Kredit war primär dazu da, Deinen Lebensunterhalt zu sichern, wenn du sie daran hast teilhaben lassen, dann war das nett von dir.