Unterhalt gegen Mietbeteiligung?

6 Antworten

Zur Miete ist generell erstmal die Frage zu klären: wer steht im Mietvertrag? Bist du alleiniger Miete, dann zahlst du auch alleine - trotz Trennung.

Beim Auszug ist zu unterscheiden, ob sie im gegenseitigen Einvernehmen ausgezogen ist. Dann entfällt (zumindest im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern) ihre Pflicht sich weiter an der Miete zu beteiligen. Es hört sich bei dir allerdings so an, als wenn du ganz und gar nicht mit dem Auszug einverstanden gewesen bist. Dann bleibt sie auch weiterhin verpflichtet ihren hälftigen Anteil an der Miete zu zahlen. Und zwar nicht nur für 3 Monate, sonder bis das Mietverhältnis aufgelöst wurde, bzw. der Vermieter zugestimmt hat dich als alleinigen Mieter zu akzeptieren.

Nach der Scheidung kann sie bei der einvernehmlichen Zustimmung, dass du in der Wohnung verbleibst dies dem Vermieter mitteilen unter Berufung auf §1568a Abs.3 Ziff.1 BGB https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1568a.html.

Beim Unterhalt muss natürlich geschaut werden ob und wer unterhaltsverpflichtet ist. Von einer Verrechnung würde ich absehen, da dann behauptet werden kann, dass kein Unterhalt gezahlt wurde. Hier wäre eine eindeutige Unterhaltszahlung und eine eindeutige Mietzahlung der bessere Weg.

Auch die gemeinsamen Kredite sind natürlich gemeinsam zurück zu zahlen.

In eurer Beider Interesse wäre es wichtig, dass die Trennung so glatt wie möglich über die Bühne geht! Aufteilung des Hausrates, wer verbleibt in der ehemals ehelichen Wohnung, wer zahlt was an wen... Denn ansonsten gilt: je höher der Streitwert, desto teurer die Scheidung.

Auch wenn es dir zur Zeit noch schwer fällt ihre Entscheidung zu akzeptieren, so kannst du zwar die Scheidung hinaus zögern, aber unterm Strich bringt es dir nichts wenn ihr Entschluss fest steht.

Da ihr nun auch schon so lange verheiratet seid, stellt sich natürlich auch generell die Frage, ob man sich überhaupt scheiden lassen muss. Vielleicht hilft es ja bereits, wenn ihr zwei getrennte Wohnungen habt um euch wieder näher zu kommen.

Ansonsten solltest du dir einen guten Fachanwalt für Familienrecht suchen, damit bei der Berechnung nichts schief geht!

Wenn keine Kinder mehr da sind, dann ist dir zuzumuten Umzuziehen. Sie müsste sich an den Mietkosten nur 3 Monate beteiligen was der normalen Kündigungsfrist entspricht.

Wer wem Unterhalt zahlen muss hängt in Deutschland davon ab, wer mehr Verdient.

An gemeinsamen Krediten muss sie sich beteiligen, kann aber dementsprechend von dir einen Ausgleich fordern. Wurde z.b. Ein Auto davon angeschafft, so muss geklärt werden, wer das Auto bekommt und dem anderen ist eine Nutzungspauschale auszuzahlen.

Diese ganzen Aufrechnungen solltet ihr lieber einem Anwalt überlassen.

Moin

Erstmal müsste man due Einkommen vergleichen und schauen wer wem Unterhalt zahlen muss - und ob überhaupt.

Wenn du Unterhalt zahlen musst, würde ich den mit nichts verrechnen, denn hinterher heißt es "es wurde nie Unterhalt gezahlt". Überweis den nötigen Unterhalt, dann hast du immer einen Nachweis darüber.

Alles Gute

unterhalt ist wohl nicht verrechenbar

also wird sie dir nix b ezahlen und du musst den unterhalt bezahlen, willkommen in deutschland

berlina76  10.06.2019, 17:23

Hat der Fragesteller irgendwelche Zahlen genannt? Nein. Wenn sie mehr verdient wie er, dann muss Sie Unterhalt Zahlen und nicht er.

Pauschal kann man das hier also nicht beantworten.

Kann man das dann gegenseitig verrechnen. ?

Man kann alles mgliche gegeneinander verrechnen, solange man sich einig ist und kein Rosenkrieg stattfindet.