Scheidung - was steht mir zu (Hauptverdiener, Mann)?

8 Antworten

Einkäufe, die sie auf deinen Namen, ohne deine Zustimmung gemacht hat, sprich sich ein Kundenkonto auf deinem Namen irgendwo angelegt hat, kannst du an den Vrkäufer zurückweisen, dieser hätte prüfen müssen, obe du das Konto angelegt hast. Das ist Betrug und du kannst und solltest deine Ex dafür anzeigen:

StGB § 263 Betrug

"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
......"

Den Händler teilst du mit, dass nicht du die Ware gekauft hast und leistest auch keine Zahlungen, wenn nicht schon geschehen. Wenn du allerdings die Kredite aufgenommen hast, um diese Beträge zu bezahlen, sie nicht mit unterschrieben hat, dann bleiben sie Schulden bei dir. Du kannst die Zahlung von ihr verlangen, kannst sie sogar zivilrechtlich belangen.

Und der Selbstbehalt steht dir trotzdem zu.


Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten Schulden aus der gemeinsamen Ehezeit für beide gesamtschuldnerisch. Der Gläubiger kann sich also an den halten, bei dem die Aussichten am besten stehen, sein Geld zu bekommen.

Dann kannst du nur versuchen, dein Geld von deiner Ex zurück zu bekommen.

franneck1989  05.07.2015, 22:55

Eine gesamtschuldnerische Haftung muss gesondert vereinbart werden. Ansonsten haftet jeder für seine Schulden.

Was sagt denn Dein Anwalt dazu?

Grad solche sehr privaten Dinge, sind sehr individuell und da sollte sich schon einer alle Details ansehen können. Es ist somit nicht möglich, Dir hier eine wirklich sichere Antwort zu geben!

Gibt es denn auch noch Kinder die versorgt werden müssen?  Das Modell Hauptverdiener und Minijob, hat doch sicher mit beiderseitiger Zustimmung der Ehepartner, in der Ehe funktioniert! Oder?

Was wurde von den Krediten denn angeschafft? Hat Deine Frau das Geld allein ausgegeben?

CA3TANO 
Fragesteller
 04.07.2015, 17:28

Es gibt eine 4 - jährige Tochter. Die Schulden sind 

CA3TANO 
Fragesteller
 04.07.2015, 17:36

Überwiegend hat sie sehr viel bestellt, die Rechnungen etc konnten nicht bezahlt werden und so häuften sich die Schulden nach und nach an. Leider war ich da sehr zurückhaltend mal einzugreifen. Als uns die verschiedenen Gläubiger über den Kopf stiegen, bezahlte ich die Rechnungen durch eine Umschuldung im Rahmen zweier Bankkredite. Sie hat auch viel über meine Namen bestellt, was ich gar nicht wusste, weil ihre Konten bei verschiedenen Händlern bereits gesperrt waren. Denke ich zahle die Schulden als Lehrgeld, oder?

auchmama  04.07.2015, 17:49
@CA3TANO

Ich ich denke, Deine Gedanken sind richtig :-/

Vertrauen ist zwar gut und sollte das Fundament jeder Ehe sein. Allerdings sollte man seine eigene Verantwortung dabei nie außen vor lassen und bei Zeiten mit seinem Ehepartner, über solche Auffälligkeiten sprechen und dagegen steuern!

Wende Dich doch mal an eine Schuldnerberatung. Du kannst bei der Stadt oder der Gemeinde nachfragen, wo es die in Deiner Nähe gibt. Mit denen gemeinsam könnte man einen Plan zur vernünftigen Begleichung der Schulden erarbeiten. Das heißt, Du würdest in Anbetracht der Unterhaltspflicht keine 500 Euro monatlich abzahlen, sonder nur z.B. 100 Euro!

Viele Gläubiger lassen da mit sich handeln. Ganz wichtig ist nur, dass Du aktiv wirst und nicht wartest, bis Dir etliche Mahnungen ins Haus flattern!

Alles Gute für Euch alle ;-)

nun wenn sie die Schulden mit verursacht hat sprich Rechnungen auf ihren Namen kannste vorweisen werden auch die Schulden entsprechend geteilt. Ansonsten könnte das Leben für dich in den nächsten Jahren seehr spartan werden sprich mußt für die Schulden selbst aufkommen. Solange ihr nicht geschieden seit also in Trennung lebt mußt du auch für deine Frau Trennungsunterhalt zahlen

Also ich kenne es von Freunden so: Wenn die Schulden auf deinen Namen laufen, wird sie dafür gewiss nicht zur Rechenschaft gezogen. Sprich die Schulden wirst du alleine zahlen müssen, wie viel du an Selbstbehalt bei Schulden hast, weiss ich nicht genau, da solltest du vielleicht mal mit einem Rechtsanwalt sprechen, den wirst du während der Scheidungsmonate ohnehin sehen.