Fremdgehen in der Ehe erlaubt?

13 Antworten

Scheidungen nach "Scheidungsgrund" oder mit Schuldigem gibt es nicht mehr. So ein Vertrag kann allerdings das Hickhack und die Eigentumsverteilung vereinfachen. Ich weiss, dass damals bei mir die größte Diskussion war, wer den Hund bekommt. Im Endeffekt hat meine Frau ihn bekommen und er landete im Tierheim. Das habe ich nur zu spät erfahren. Also was immer man vorher regeln oder schriftlich festlegen kann, sollte man regeln. "Für immer" kann kürzer sein als geplant.

Nein Wird es nicht allerdings kann das scheidungsverfahren beschleunigt werden und das trennungsjahr muss eventuell nicht eingehalten werden, das weiß ich jedoch nicht zu 100%

Man braucht keinen Grund für eine Scheidung. Der Ehevertrag wird von einem möglichen Fremdgehen nicht berührt.

Der Scheidungsgrund hat mit dem Ehevertrag nichts zu tun!

Das Schuldprinzip gilt bei einer deutschen Scheidung nicht mehr. Es gibt keine Nachteile für den Fremdgeher.

Falls im Ehevertrag was anderes steht, kann das sogar sittenwidrig sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung