Wie wird der Hausrat nach einer Scheidung zwischen den Ehegatten aufgeteilt?

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Ja, wenn kein Ehevertrag existiert, gilt die Zugewinngemeinschaft. Hier läuft es so, dass jeder das, was er mit in die Ehe gebracht hat auch wieder mitnehmen darf. Gemeinsam Angeschafftes wird geteilt, ebenso Schenkungen, Erbschaften usw., welche die Eheleute gemeinsam erhalten haben. Hat nur einer der Ehepartner etwas geerbt oder per Schenkung überlassen bekommen, ist dies auch nach der Scheidung sein persönliches Eigentum und fällt nicht mit in die "Scheidungs-Masse". Das wären so die groben Umrisse. Genaues erfährt man bei einem Anwalt.

Wenn Kinder da sind wird alles was die Frau oder der Mann je nach dem zu wem die Kids dann kommen zum versorgen der Kinder benötigt wie Küche usw dem jenigen mit den Kids zugesprochen. Da ist dann auch wumpe wer es bezahlt hat. Das was jeder mit in die Ehe gebracht hat behält er im Regelfall auch und gemeinsamm angeschafftes wird geteilt

im normalfall sollte man das im ehevertrag festlegen - rosa brille sei dank wird des häufig nicht gemacht

afaik werden dinge die nachweislich vor der eheschliessung von einem der beiden erworben wurden nicht mit betrachtet (bleiben also in dessen besitz) - der rest muss halt aufgeteilt werden

Hallo, genau für solche Streitigkeiten und Unstimmigkeiten nimmt sich ganz cool nen Scheidungsanwalt und klärt mit dem Anwalt die Aufteilung des Hausrats, Vermögens etc... Dann hat alles seine Richtigkeit und es gibt keinen Anlass zum zicken und streiten.

Würde mich nie ohne Anwalt scheiden lassen.

Pauschal kann man sagen: jeder behält das, was er selbst mit in die Wohnung (Ehe) gebracht hat, aufgeteilt wird das , was gemeinsam angeschafft worden ist und behalten darf jeder das, was er sich vom eigenen Geld gekauft hat.

Aber genau das ist ja dann meist das Problem, wer behält das Sofa, wer die die Schrankwand,wer den Fernseher ,wer die Hifi-Anlage? Von daher lieber alles gleich über den Anwalt regeln lassen.

Hallo, jeder bekommt das, was er in die Ehe mitgebracht hat, über alle anderen Sachen muss individuell entschieden werden. Am besten noch vor dem Gerichtsverfahren.