Hallo, wer in Deutschland Hundesteuer zahlt, ist auch der Besitzer des Hundes. Stimmt das?

4 Antworten

Besitzer und Eigentümer müssen nicht die selbe Person sein!

Holst Du Dir einen Hund aus dem Tierheim, nur um den nachmittags für zwei Stunden auszuführen, bist Du der Besitzer. Der Eigentümer ist noch immer das Tierheim, weil Du den anschließend wieder zurück bringst.

Kuppelwieser  28.07.2016, 22:18

Wenn Du einen Hund nur zum Ausführen holst, dann hast Du ihn ausgeliehen, bist aber nicht der Besitzer!

derhandkuss  28.07.2016, 22:21
@Kuppelwieser

Rechtlich gesehen ist derjenige Besitzer, der aktuell die Herrschaft über besagtes Objekt besitzt.

Anderes Beispiel: Bei einem Mietwagen ist der Fahrer, der das Fahrzeug angemietet hat, der Besitzer. (Das Fahrzeug befindet sich aktuell in seinem Besitz!) Eigentümer ist die Autovermietung.

Das kann ich mir nicht vorstellen!

Wenn ich einen Hund mir zulege, aber meine Eltern die Hundesteuer überweisen (egal jetzt aus welchem Grund), dann ist es doch immer noch MEIN Hund.

Selbst meine Oma (wenn sie noch leben würde), könnte die Hundesteuer bezahlen, wenn es bei mir mal finanziell klamm aussieht. Und trotzdem ist es nicht ihr Hund.

Delveng  28.07.2016, 22:13

@konzato1,

aus Deiner Formulierung schließe ich, dass du minderjährig bist. Falls dem so ist, darfst Du kein Hundehalter sein.

Hundehalter können Deine Eltern sein und damit sind sie die Eigentümer des Hundes. Wenn sie Dir den Hund überantworten und Du damit für den Hund verantwortlich bist, dann bist Du der Besitzer des Hundes.

konzato1  28.07.2016, 22:14
@Delveng

Dankeschön, dass du mich als Vater eines erwachsenen Sohnes noch als minderjährig betitelst.

@Hudec,

ich bezahle Hundesteuer und bin sowohl Eigentümer als auch Besitzer meines Hundes.

die Frage wäre, wer ist steuerpflichtig. das ist der Hundebesitzer; wer die Steuer dann letzten Endes zahlt, ist egal.