Muss man als deutscher Staatsangehöriger als Zeuge vor einem spanischen Gericht erscheinen?

2 Antworten

Mit Spanien besteht ein Rechtshilfeabkommen. Du solltest die Spanischen Behörden anschreiben und Anfahrt->Hotel Problematik schildern. Da du Beschuldigter bist, so könnte dein persönliches Erscheinen gefordert sein. Anschreiben und auf Antwort warten.

smsrolf 
Fragesteller
 27.05.2014, 17:11

Bin KEIN Beschuldigter, sondern lediglich Zeuge....in Deutschland besteht die Pflicht, einer Ladung als Zeuge zu folgen. Meine Frage galt eher dem spanischen Recht, ob dort die gleiche Verpflichtung besteht und ob bei ausländischen Zeugen ev. eine andere Regelung bekannt ist.

Unterleigen Sie hier in Deutschland dem spanischen Recht!?!

smsrolf 
Fragesteller
 27.05.2014, 17:13

Das ist, was mir nicht klar ist. Ich bin Deutscher und werde als Zeuge zu einer Straftat in Spanien nach Spanien geladen.

schelm1  27.05.2014, 19:30
@smsrolf

Sie müssen nicht dort erscheinen. Es gilt für Sie abzuwägen, wie Sie sich in ähnlicher Situation fühlen würden, wenn es um Ihr Recht ginge und ein Zeuge nicht erscheint, der Ihren Anspruch stärken würde.