UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?

Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen

Du musst dort nicht erscheinen, denn ... 42%
Du musst dort erscheinen, weil es sonst Ärger gibt ... 17%
Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ... 17%
Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ... 8%
Du musst und solltest dort nicht erscheinen, denn ... 8%
Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ... 8%
Du solltest / musst darauf zumindest reagieren, damit ... 0%

6 Antworten

Du musst dort nicht erscheinen, denn ...

Du brauchst darauf eigentlich nicht zu reagieren. Und Du bist nicht dazu verpfichtet zur Vernehmung zu erscheinen (es sei denn auf staatsanwaltschaftliche Anordung).

Ungewöhnlich ist, dass Du nicht mitgeteilt bekommst, obDu als Betroffener oder als Zeuge vernommen werden sollst. Das müsste eigentlich irgendwo stehen.

Ich glaube auch nicht, dass es etwas mit der geschilderten Geschwindigkeitsübertretung zu tun hat. Da hast Du ja schon Deinen Punkt bekommen, die Sache ist also wohl schon erledigt.

Die einfachste uns sicherste Lösung ist, den Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen um was es geht und dann zu entscheiden, ob man hingeht oder den Termin absagt.

Gruß

Maxnight83 
Fragesteller
 19.04.2019, 07:18

Hallo. Danke für Deine informative Antwort.

Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ...

Ruf am besten mal bei der Polizei an und frag, worum es geht. Du kannst die Aussage immer verweigern, wenn du dich dadurch selbst belasten würdest. Frag doch mal, ob du einen Anwalt mitbringen sollst.

Maxnight83 
Fragesteller
 18.04.2019, 11:44

Hallo. Danke für Deine Antwort. Anrufen kann ich da ja mal, um zu wissen, worum genau es geht. Nur einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Julchen2503  19.04.2019, 04:45
@Maxnight83

Hi, gerne😸 Es gibt auch Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, vielleicht magst du danach einfach mal googeln. Ich kenn jetzt natürlich nicht so deine finanziellen Verhältnisse und weiß nicht, ob du dafür die Voraussetzungen hast. Vielleicht findest du im Notfall auch einen Anwalt, der sich auf Ratenzahlung einlässt.

Du musst dort nicht erscheinen, denn ...

Wenn der Brief nicht per einschreiben gekommen ist geh nicht hin informiere den Anwalt und bring den Zettel mit Dann kommt ein Schreiben das die dir Geld aufbrummen wollen klage mit dem Anwalt dagegen danach bekommst nochmal ein Brief per einschreiben zur einer anderen Vorladung das gibst du deinem Anwalt und lässt den das alles klären dann haben die eigentlich schon kein bock mehr und lassen dich inruhe oder musst halt hin aber dann sind die auch schon vorsichtiger bei dir und kommst eig zu 100 % besser aus der situation raus

Maxnight83 
Fragesteller
 18.04.2019, 11:50

Hallo. Danke für Deine Antwort. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.

Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ...

... Du zu einer Polizei Vorladung nicht erscheinen musst. Erst wenn Du beim Gericht vorgeladen bist, musst Du Deiner Pflicht als Bürger nachkommen. Du kannst möglicherweise anrufen und fragen worum es genau geht, aber viel wird Dir das nicht bringen. Wenns eh nur um Verkehrsdelikte geht, lass es sein, dass nützt keinem mehr was...

Da kommen auch keine Folgen auf dich zu, nicht mal wenn du das schreiben einfach ignorierst

Maxnight83 
Fragesteller
 18.04.2019, 11:50

Hallo. Danke für Deine Antwort. Diese hilft mir sehr, um zu wissen, wie ich nun weiter vorgehen.

Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ...

Es steht da bestimmt noch etwas mehr an Belehrungen, nämlich dass man als Beschuldigter die Aussage verweigern darf.

Offenbar hast du ja abgestritten, gefahren zu sein .. sonst wäre ja längst der Bussgeldbescheid ergangen. Bei der Anhörung werden die wahrschein gar nicht viel fragen sondern nur das Blitzerfoto vergleichen .. und wenn die dann sagen "der ist es!" kommt der Bussgeldbescheid.

Dagegen müsstest du dann Einspruch einlegen ... dann würde ggfs ein Gutachten beauftragt (Gesichtserkennung)

Wenn du schon Punkte hast .. wäre es vielleicht sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.

Maxnight83 
Fragesteller
 18.04.2019, 11:49

Hallo. Danke für Deine Antwort. Also, alles was im Brief stand, habe ich (sogar wortwörtlich) in der Frage geschrieben. Es steht nicht da:

- ob ich Beschuldigter bin

- ob ich Zeuge bin

- was passiert, wenn ich nicht erscheine

- ob ich erscheinen muss

All dies ist der Vorladung leider nicht zu entnehmen, deswegen frage ich ja auch.

Desweiteren habe ich überhaupt nichts abgestritten und das kuriose ist:

- es gab noch keinen Bußgeldbescheid

- es gab noch keine Zahlungsaufforderung

- ich hatte auch noch keine Gelegenheit bekommen, mich schriftlich dazu zu äußern, auch bei dieser Vorladung nicht

Drugdog  18.04.2019, 12:15
@Maxnight83

Du solltest auf jeden Fall erst einmal klären ob Du Betroffener oder Zeuge bist. Außerdem müsste Dir mitgeteilt werden um was es überhaupt geht.