Mietrecht, Mietminderung abgelehnt

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Liegt ein erheblicher Mangel vor, darf der Mieter die Miete angemessen mindern. Der Mieter ist verpflichtet (s. MV und/oder AVB) den Mangel zu melden. In seinem Interesse sollte er zur Beseitigung eine Frsist setzen und ankündigen, dass er bei Verzug mittels Selbstbeauftragung den Mangel abstellen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wird. Die eigentliche Mietminderung darf erst ab Inkenntnissetzung des Vermieters erfolgen. Danach, wenn zunächst die volle Miete weitergezahlt wurde, darf die Mietminderung auch bis zu 6 Monate rückwirkend geltend gemacht werden. Nun bleibt für mich die Frage, ob ihr seinerzeit beweisbar den Mangel angezeigt habt. Wenn ja, dürftet ihr jetzt noch die Minderung vornehmen (ab Zeitpunkt der Meldung). Die Fristsetzung ist für die Mietminderung uninteressant, ohne Bedeutung.

Base16 
Fragesteller
 11.03.2012, 16:06

Hey super Antwort schonmal Damke ! Den Schimmel haben wir erst jetzt gemeldet, heißt für den kann ich also keine Mietminderung verlangen, richtig ?

Beim warmen Wasser sieht es anders aus, da haben wir direkt mehrere Schreiben aufgesetzt und auch mit der Verwaltung telefoniert. 2 Monate ist nichts passiert. Soll heißen dafür darf ich eine Mietminderung vornehmen ?

albatros  11.03.2012, 18:22
@Base16

Wegen des Schimmels ab sofort (Datum der Meldung) die Miete mindern (immer von der Bruttomiete ausgehend). Das hat zur Folge, Abzug bei der Mietzahlung April für den lfd. Monat April. Für März im Mai aufrechnen (abziehen). Diese Absicht dem Vermieter aber auch mitteilen, so dass er weiß, warum weniger rüberkommt. Die Mietminderung wg. des Ausfalls der Warmwasserversorgung in der betreffenden Zeit (bitte taggenau ausrechnen) auch (schriftlich) ankündigen und im April von der Miete abziehen. Wichtig ist wegen der Schimmel-Minderung, dass ihr euch sichersein müsst, dass der Schimmelbefall nicht ursächlich euch angelastet werden kann. Wenn ihr immer ausreichend geheizt und gelüftet habt, dürfte das wohl auszuschließen sein. Der Vermieter wäre in der Beweispflicht, wenn er das behaupten würde.

johnnymcmuff  13.03.2012, 14:17
@albatros

Wichtig ist wegen der Schimmel-Minderung, dass ihr euch sichersein müsst, dass der Schimmelbefall nicht ursächlich euch angelastet werden kann.

Dann muss der Mieter halt die Kosten tragen und die Mietkürzung rückgängig machen,wennder Mieter schuld ist.

1.mietminderung beantragt man nicht sondern sie kündigt sie schriflich an,wenn der mangel nicht in fristgerechter zeit -2 wochen- abgeändert wird. 2. minderung kann man erst vom tag der ankündigung geltend machen. 3. welcher vermieter stimmt schon einer minderung nach ??? sollte keine mängelbeseitugung erreicht worden sein,dann minderung eibehalten.davon sin aber die bk nicht betroffen.

eine Mietminderung wird nicht beantragt und kann deshalb auch vom Vermieter nicht abgelehnt werden. Bei einem Mangel ist der Mieter berechtigt, Mietminderung durchzuführen. Sie können die Ablehnung des Vermieters getrost in die Tonne treten. Teilen sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis mit, welcher Mangel besteht (Zeugen, Fotos). Setzen sie ihm eine Frist zur Beseitigung des mangels von höchstens 14 Tagen. Danach können Sie einer Ersatzvornahme durchführen und selbst einen Handwerker beauftragen. Die Kosten ziehen sie dann von der Miete ab.

Ein Recht auf Mietminderung hat (erwirbt) der Mieter mit der Einmeldung eines Mangels an seiner Mietwohnung. Bitte per EINWURF-EINSCHREIBEN wegen des Zugangsnachweises. Unangenehme Nachrichten werden so gern vergessen! Konkret: Vermieter wie benannt anschreiben, auf die Einmeldung des Mangels dann-und-dann sowie Telefonat in gleicher Sache dann-und-dann verweisen, Abstellung aufgezeigter Mängel auffordern mit Frist, hilsweise und vorsorglich zugleich mit benennen eine LETZTE FRIST zur erwarteten Abstellung der Mängel. Für den Fall "fruchtlosen Verstreichens" dieser Frist, also wenn der Vermiete nicht reagiert, gleich mit angündigen, dann selbst erledigen zu lassen (gemäß §§ 535 ff. BGB gedeckt). Hierfür würdest Du einfach bei deiner Bank ein Unterkonto 01 (kostenls) zu deinem Konto einrichten lassen und buchst die Kosten für die Reparaturleistungen hier ins SOLL (als Kredit also, nach Absprache mit deinem Bankberater, versteht ich und unter Vorlage deiner Erklärung /Rechtsgründe an den Vermieter). Dann nämlich stehen auch die Zinsen dem Vermieter mit zu. Du rechnest dann die zurückbehaltenen Brutto-Mieten solange mit diesem Unerkonto 01 auf, bis Zins&Tilgung erledigt sind.

Und noch ein Hinweis: Der Mieter erbittet oder beantragt nicht die begründete Mietminderung, er erklärt sie dem Vermieter gegenüber und wendet sie an. Eben weil so viele Mieter hier (unwissend) so zögerlich sind, gehen Vermieter so dreist gegen sie vor (oder sollte ich sagen ingnorant?).

Mängel meldet man immer schriftliche (!) an den Vermieter! Telefonieren reicht nicht. Mindern kann man ab dem Zeitpunkt des Mangels von selbst, vorausgesetzt man hat ihn vorher schriftlich gemeldet. Man beantragt keine Minderung. Was den Schimmel betrifft, so kann das auch falsches Nutzerverhalten sein, z.B. nicht ausreichend geheiztes Zimmer und keine sachgerechte Lüftung.