Kann ich vom Vermieter eine neue Wasserleitung verlangen?
Guten Tag :)
In meiner Küche gibt es keine Warmwasserbereitung, nur einen montierten Wasserkocher um dort Wasser zu kochen und dann mit kaltem mischen zu können um warmes zu bekommen. Ausserdem ist das Wasser aufgrund der alten Leitung extrem kalkhaltig und ich muss es vor dem Trinken noch filtern. Da ich nichts anderes als Leitungswasser trinken will wäre für mich eine neue Leitung wo direkt genießbares Wasser und evtl. sogar warmes Wasser rauskommt wunderbar. Ich frage mich ob ich meinen Vermieter einfach damit konfrontieren kann und dieser sich dann darum kümmern muss? Und wie man diesen Prozess dann angehen würde? Liebe Grüße
9 Antworten
Das ist Sanierung u müssten dann die Mieter zahlen in Forum von Mieterhöhung.
wenn du einen Aufebereiter hast ist doch alles ok.
Gegen den Kalk in der Leitung könnte u sollte er was tun, erst Recht bei alten Kupferrohren.
Nein. Wir haben auch was an der Leitung angeklemmt damit wir keinen Kalk mehr haben...... haben Hotels auch
.... diesen Spinnkram kenne ich, ist wie bei den wirkungslosen Medikamenten, wer dran glaubt!
Warmes Wasser in der Küche sollte selbstverständlich sein, die Frage bleibt nur, ob Sie es vor Anmietung der Wohnung gewusst haben, das dies nur mit einem Wasserkocher funktioniert. Wenn ja, dann haben Sie das so mit der Anmietung akzeptiert. Solche Sachen sollte man daher immer bei Abschluss des Mietvertrages klären oder auf die Wohnung verzichten.
Für kalkhaltiges Wasser kann der Vermieter nichts, hierfür ist die Gemeinde/Stadt zuständig. Hier können Sie keine Abhilfe vom Vermieter verlangen.
Du kannst ihn fragen, aber er ist nicht verpflichtet, deine Wünsche zu erfüllen.
- Die vorhanden Installation ist als Ist-Zustand Gegenstand deines Mietvertrages.
- Der VM muss keine Modernisierung vornehmen, damit du komfortabler Warmwasser erhalten kannst.
- Täte er es, dann darf er 11% der Kosten dauerhaft auf deine Miete aufschlagen - nach 9 Jahren freut sich dein Vermieter über diese permanente Mietmehreinnahme und dein Nachmieter über den Komfort.
G imager761
Nein, dass muss der Vermieter nicht. Dir war der Zustand der Wohnung und der Wasserbereitung bereits bei Einzug bekannt. Das hast du mit deiner Unterschrift unter den Mietvertrag akzeptiert. Damit kannst du dahngehend keine Änderung verlangen.
Auch ist kalkhaltiges Wasser kein Grund. Das bekommst du so nämlich vom Versorger und nicht wegen der Wasserleitungen.
Wenn du nichts anderes als Leitungswasser trinken möchtest, dann setz dich mit dem Vermieter zusammen. Vielleicht stimmt er ja zu, dass du die Arbeiten auf eigene Kosten machen lässt.....
Das kalkhaltige Wasser bekomme ich nicht von Versorger, meine Nachbarin hat neuere Leitungen und ihr Wasser ist viel besser
ist kalk schädlich?
.... mit ner Zahnbürste säubern oder was?