Ich habe kein warmes Wasser - Wie viel Mietminderung steht mir zu
Hallo
Ich habe seit über 4 Wochen kein warmes Wasser im Bad und in meiner Küche. Der Hausmeister und Vermieter weiß Bescheid aber es passiert nix.
Es ist ja ein komplett Ausfall der Warmwasser Versorgung, kann ich eine Mietminderung von 30 Prozenz in Anspruch nehmen ?
Welche Frist muss ich meinen Vermieter geben (schriftlich) damit ich eine Mietminderung vornehmen kann ?
6 Antworten
Da nun schon seit 4 Wo. kein Warmwasser da ist und sich der Vermieter nicht drum schert würde ich eine letzte Fristsetzung von 10 Tagen zur Behebung des Problemes geben. Für die vergangenen 4 Wo. würde ich 25% der Miete bei der nächsten Zahlung abziehen und das auch schriftlich mitteilen/begründen. Passiert dann immer noch nix auch weiterhin die Miete mindern. Es ist eine Zumutung im Winter ohne Wamrmwasser sein zu müssen! I Wenn es ganz arg kommt und das Problem nicht aus der Welt geschafft wird, ist es ein Grund für die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Post besser mit Einschreiben verschicken!
Besser mal zum Mieterschutzbund. Mit unglaublich qualifizierten fachmännischen Beratungen aus dem WWW legst Du Dir sonst noch ein richtiges Ei ins Nest.
nein, keine 30%, weniger, ka wieviel
Hallo Andy18model,
leider sind die meisten Antworten hier nicht 100% korrekt. Deshalb würde ich gern etwas dazu schreiben, weil ich den kompletten Prozess vor kurzem erst durchlebt habe. Ich habe den kompletten Winter über kein warmes Wasser gehabt. Mein Vermieter hat sich regelrecht dagegen gewehrt den Schaden zu beheben. Ich habe Ihn dann eine angemessene Frist gesetzt. Diese wurde ebenfalls nicht eingehalten. Weil ich keinen anderen Ausweg gesehen habe, habe ich mich an Experten gewendet. Ich bin durch eine Empfehlung einer Freundin die ein Baugerüst vor ihrer Wohnung hatte auf Mietminderung.com aufmerksam gemacht wurden. Auf der Website habe ich völlig kostenfrei eine Anfrage gestartet und habe am Ende für jeden Monat 40% Mietminderung bekommen. Das hat sich euch gelohnt! Kann ich nur jedem empfehlen.
erst mal musst du ihm den mangel schriftlich und per frist aufzeigen.. dann ggf. eine nachfrist setzen und dann erst kann du mindern.. wird hier jeden tag zigmal gefragt..e infach suchfunktion nutzen.
wenn sozialtourimus ein fachanwalt ist, dann glaube besser ihm..
in diesem Fall muß ich keine Frist einhalten und auch keine Nachbesserung abwarten. Das ist ein grober Mangel an der Mietsache der sofort behoben gehört. Ich würde den Vermieter nach dieser Zeit sogar auf Schadenersatz verklagen.
nein, das stimmt nicht
du kannst vom ersten tag an mindern, weil der gebrauchswert der wohnung geringer ist
weniger wert=weniger geld
du musst den mangel anmahnen, aber du kannst sofort mindern