liegt eine falsche verdächtigung vor wenn das verfahren eingestellt wird?
Wenn man z.B jemanden verdächtigt, schweren Raub begangen zu haben, aber zum ende das verfahren eingestellt wird, weil die beschuldigte person nix damit zutun hat.
5 Antworten
Nicht unbedingt.
Eine falsche Verdächtigung müsste mit Vorsatz passiert sein, also derjenige der dich beschuldigt hat, hat vorher schon gewusst, dass du es nicht warst.
Ein Verfahren wird außerdem nicht nur dann eingestellt wenn sich herausstellt, dss es der Beschuldigte nicht war. Sondern zb auch wenn Nichtigkeit vorliegt oder man keinerlei Beweise finden kann um bei einer Verhandlung standhalten zu können und die Indizien auch nicht aussagekräftig genug sind.
Naja gehen wir davon aus, dass aussagen Standpunkte getätigt wurden von anzeigeerstatter, wo aber beweise vorliegen, die genau das Gegenteil hervorbringen.
Siehe § 164 StGB.
Der Anzeigende müsste vorsätzlich und wider besseres Wissen gehandelt haben.
Der Tatbestand ist nur erfüllt, wenn die Verdächtigung wider besseren Wissens erfolgte.
Was wurde denn eingestellt.
Das Verfahren gegen den angeblichen Räuber?
Oder das Verfahren wegen übler Nachrede / Verleumdung gegen dich?
das verfahren gegen den angeblichen räuber, der damit nix zutun hat
Kommt drauf an. Wusste derjenige, der dich beschuldigt hat, dass du eigentlich unschuldig warst?
Ja wusster er. Es gibt auch beweise wie Chatverläufe, Fotos und mehr oder weniger Personen.
Unabhängig davon weshalb das Verfahren eingestellt wird liegt die falsche Verdächtigung ja aber dennoch vor, wenn sie wider besseren Wissens getätigt wurde und sie kann natürlich auch dann zur Anzeige gebracht werden, wenn das Verfahren mangels ausreichender Beweise eingestellt wird.
Die Erfolgsaussichten sind halt lediglich nicht besonders groß, wenn ich sowohl meine Unschuld an der Sache als auch die vorsätzliche falsche Verdächtigung nicht beweisen kann.