Kündigung mit Bitte um Aufhebung

5 Antworten

Wo hast du denn in der letzten Woche gearbeitet? Alter oder neuer Arbeitgeber. Ich würde am Montag zum Arbeitgeber gehen, einen Aufhebungsvertrag vorlegen (DAtum 09.04) und den das unterschreiben lassen (ich hoffe, der hat dafür Verständnis und weiß das schon). Vergiß nicht darum zu bitten, dass man dir deinen Urlaubsanspruch auszahlt. Alternativ den neuen Arbeitgeber darum bitten, dass du zum 01.05 anfängst, wenn dich dein Arbeitgeber nicht vorher rauslässt. Wenn der Vertrag bis Ende April befristet ist, musst du keine Kündigung schreiben. er muss aber auch keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, dass ist freiwillig. Du kannst deinen Resturlaub nehmen, allerdings ist es gesetzlich verboten im Urlaub woanders Vollzeit zu arbeiten. Sprich einfach mit beiden Arbeitgebern und einige dich. Hättest du eigentlich alles vorher bedenken können.

HoriHori 
Fragesteller
 06.04.2012, 14:01

Ich wurde bereits Mitte März von meinem alten Arbeitgeber freigestellt um Überstunden abzubauen. Mein alter Chef hat es ebenfalls "verplant" mit dem Datum. Ich war auch letzte Woche noch dort und hatte nachgefragt ob alles soweit geregelt ist. "Ja es ist alles soweit erledigt" war die Antwort. Gearbeitet habe ich seit dem 30. märz bei meinem neuen Arbeitgeber.

HoriHori 
Fragesteller
 06.04.2012, 14:03
@HoriHori

meine Überstunden wären dann so ziemlich genau Ende März abgebaut gewesen

HoriHori 
Fragesteller
 06.04.2012, 14:10

Ja es war ziemlich leichtsinnig ohne Kontrolle des Arbeitsvertrages blind den Aussagen meines alten Arbeitgebers zu vertrauen. Der war nämlich auch ganz sicher der Annahme das mein Vertrag Ende März ausläuft. So hatte er mich darauf hingewiesen und auch im Arbeitsplan eingeteilt.... Will mich aber nicht rausreden, ist definitv meine Schuld dass ich jetzt dieses Problem habe.

Minerva1234  06.04.2012, 18:33
@HoriHori

Na ja, dann sieht es ja so aus, als ob es auf beidseitigem Einverständnis beruht. Dann sprich einfach mit dem alten Arbeitgbeber. Wenn er dir das Märzgehalt gezahlt hat und ihr beide damit einverstanden seit, dass du nicht mehr kommst, dann macht ihr einfach einen Aufhebungsvertrag für Montag und du verzichtest auf alle Ansprüche (also die eine Woche Gehalt vom April). Dann sollte das doch kein Problem sein.

Wenn in einem befristeten Vertrag nicht ausdrücklich eine Kündigungsmöglichkeit geregelt ist, kannst du gar nicht kündigen. Das Arbeitsverhältnis kann nur durch Erreichen des Befristungsdatums enden oder durch Aufhebungsvertrag. Muster für Aufhebungsverträge kannst du googlen. Verständige dich mit deinem Chef über ein Beendigungsdatum (frei verhandelbar), setzt einen Aufhebungsvertrag auf und die Sache ist gegessen.

Du kannst rückwirkend nicht kündigen. Dem Aufhebungsvertrag müssen beide Parteien zustimmen. Wenn dein jetziger Arbeitgeber nicht mitspielt musst du bis zum Ende deiner Kündigungsfrist dort arbeiten.

Minerva1234  06.04.2012, 13:52

genau so ist das!

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss man nicht kündigen. Der Vertrag läuft einfach aus.

Hast du noch "Resturlaub"?

HoriHori 
Fragesteller
 06.04.2012, 13:48

Nein kein Urlaub, evt. noch Überstunden, da ich die Stundenabrechnung vom März noch nicht habe, habe ich im Moment leider nicht den Überblick darüber. Ist mir allerdings im Moment ziemlich egal. Will da einfach nur irgendwie ohne großen Schaden aus dieser Sitation raus. Wie soll ich nun vorgehen? Irgendwas muss ich ja tun...

ralosaviv  06.04.2012, 14:20
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss man nicht kündigen

Einen befristeten Vertrag kann man ohne besondere Vereinbarung nicht mal kündigen.

HoriHori 
Fragesteller
 06.04.2012, 14:29
@ralosaviv

In meinem Vertrag ist eine Kündigungsregelung von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart. Aber dafür ist es ja eh zu spät und auslaufen wird er Ende April ja sowieso....

niemals!!!! eine aufhebung unterschreiben!!! dann geht das nämlich von dir aus, ist also dein verschulden, und du kriegst von der arge keine kohle!!!

Minerva1234  06.04.2012, 13:46

Sag mal lest ihr die fragen nie durch. Da steht doch klipp und klar, dass er ein neues arbeitsverhältnis begonnen hat.

Sauerlaender73  06.04.2012, 13:47

Du hast die Frage nicht gelesen.