Arbeitsvertrag Kündigung zum 28.?

4 Antworten

Du kündigst zum 28.02., da dies Dein letzter Arbeitstag ist und ab 01.03. Dein neuer Arbeitgeber für Deine Zahlungen verantwortlich ist. Und ja, Du solltest die Kündigung spätestens heute abgeben und gegenzeichnen lassen.

Vorsicht beim Resturlaub: Der aktuelle Arbeitgeber kann verlangen, dass dieser bis zum Austritt in natura genommen wird. Nur wenn das nicht möglich ist, muss dieser ausgezahlt werden.

"Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis mit Ihnen fristgerecht zum 28. Februar 2011".

>Der letzte reguläre Arbeitstag ist dann der 28. Februar< : diesen Satz würde ich nicht im Kündigungsschreiben lassen.

Nein, das ist nicht okay! Sie müssen zum 28.02.2011 kündigen, denn Sie wollen ja am 01.03.2011 bei Ihrem neuen Arbeitgeber anfangen.

Ein Kündigungsschreiben könnte so aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich unser Arbeitsverhältnis, fristgerecht zum 28.02.2011.

Mit freundlichen Grüßen

Den letzten Arbeitstag und den Modus der Gehaltsüberweisung ist nicht der Erwähnung wert.

Dass Ihnen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen soll, können Sie selbstverständlich erwähnen.

Peter Kleinsorge

Zum 28.02. natürlich,

Schreiben ist gut.

unknown1966  14.02.2011, 12:08

Hiermit kündige ich heute das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis. Der letzte reguläre Arbeitstag ist dann der 28. Februar ...