Ehemaliger Arbeitgeber verweigert mir die Ausstellung eines Arbeitszeugnis?

5 Antworten

Setze ihm einen konkreten Termin. Nimmt er diesen nicht wahr, gehst du DIREKT zum Arbeitsgericht. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.

clemensw  27.06.2021, 13:54

ArbG ist nicht ganz kostenlos, aber in der 1. Instanz besteht keine Anwaltspflicht, dh es fallen nur die Gerichtskosten an (idR <100€).

Der RA nimmt für Erstberatung und 1 Schreiben zwischen 190 und 250€

Familiengerd  27.06.2021, 21:05
@clemensw

Gerichts kosten fallen bei einem Urteil aber nur der unterlegenen Partei zu Last.

Der obsiegende Partei muss nur zahlen (sofern das Gericht so entscheidet), wenn die unterlegene Partei zahlungsunfähig ist.

clemensw  27.06.2021, 23:44
@Familiengerd

Stimmt, wobei (falls die Rechtslage tatsächlich so eindeutig ist wie vom FS dargestellt) wahrscheinlich der AG im Gütetermin bereits einknickt und einen Vergleich vorschlägt.

Letztes Schreiben mit Hinweis auf Gesetze (§109 GewO, §630 BGB), Fristsetzung 14 Tage, sonst rechtliche Schritte.

Am 15. Tag mit dem Schreiben zum Arbeitsgericht und Klage einreichen.

Dem Arbeitgeber eine Frist setzen und ihn daraufhinweisen, dass er dazu verpflichtet ist, dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Verweise diesbezüglich auf das BGB und die GWO.

Liegt dir das Arbeitszeugnis in der von dir gesetzten Frist nicht vor, dann gehst du zum Arbeitsgericht und reichst Klage ein. Dazu brauchst du in der 1. Instanz keinen Anwalt.

Ein Anwalt kostet dich nur Geld. Das Arbeitsgericht wird deinen Arbeitgeber dazu verurteilen, dass er dir ein Arbeitszeugnis ausstellen muss. Das kannst du gerne dem Richter überlassen, auch ohne Anwalt.

Da wir nicht wissen wie lange du dort angestellt warst, weiß auch keiner hier, ob dir das gewünschte Zeugnis überhaupt zusteht...

Bennyhengst 
Fragesteller
 27.06.2021, 14:02

War 15 Jahre dort angestellt.

FotoChris  27.06.2021, 14:04
@Bennyhengst

letztmalig Termin setzten und dann auf seine Kosten einen Anwalt ins Boot holen...

Direkt zum Anwalt, nach einem halben Jahr, wenn ich mich recht entsinne, verjährt der Anspruch.