Kündigung eines Dienstleistungsvertrages mit Reinigungsfirma aus wichtigem Grund

4 Antworten

Es ist beabsichtigt, die Reinigungsleistungen anschließend für die sanierten und erweiterten Räume neu zu vergeben.

Mit dem Unternehmen lässt sich bestimmt reden, seine Dienstleistungen 6 Monate zu verschieben. Ein Reinigungsunternehmen wird auch keine festen/potenziellen Kunden verprellen wollen.

Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist mE nicht gegeben. "günstige Umstände" sind doch kein Grund für ausserordentlich.

ohne den Vertrag genau zu kennen, würde ich sagen: nein. Der Unternehmer kann aber dem Reinigungsunternehmen anbieten, am neuen bzw. Übergangsstandort die Leistung zu erbringen, er wird ja nicht 200 km weit weg ziehen...?

Lies mal § 313f BGB. (http://dejure.org/gesetze/BGB/313.html)

Ob die Voraussetzungen hier aber hinreichend gegeben sind, wird sich im Zweifel wohl erst vor Gericht klären lassen. Das ist jedes Mal eine Einzelfallabwägung.

ich denke nein..