Kündigung: Frist von 3 Monaten zum Quartalsende
Heute auf der Arbeit kam folgende interessante Frage auf: Wenn man in seinem Arbeitsvertrag folgenden Satz stehen hat, was bedeutet dieser dann genau:
"Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden".
Wir waren uns nicht sicher. Bedeutet es, dass man praktisch immer nur am 01.03, 01.06, 01.09 und 01.12 kündigen kann? Beispiel auf den 07.01.2010.
Wenn ich kündigen wollte, dann muss ich meine Kündigung bis zum 01.03 abgegeben haben, weil mein "frühster" Ausstiegstermin ist erst der 01.06.2010? Oder haben wir da irgendwas falsch verstanden?
8 Antworten
"Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden".
Von heute (8.1.2010) aus gesehen wäre der nächstmögliche Kündigungstermin dann "mit Ablauf des" 30.6.2010 (Ende 2. Quartal). Die 3-Monats-Frist zum Ende des 1. Quartals (31.3.2010) wäre mit einer heute ausgesprochenen Kündigung nicht mehr einhaltbar.
Eine längere Frist kann man natürlich immer wählen, man muss nicht am 31.3. die Kündigung einreichen, wenn man mit Ablauf des 30.6. kündigen will -> Man muss sie aber natürlich bis spätestens 31.3. einreichen...
Mit dieser Regelung bindet man sich also zwischen 3 und fast 6 Monaten an den Arbeitgeber, je nachdem, an welchem Datum man den Kündigungswunsch verspürt.
Quartalsende ist der 31.3; 30.6; 30.9 und 31.12. Soviel vorweg. Also muss spätestens am 31.3. zum 30.6. g ekündigt werden, Die Kündigung muss also am 31.3. schriftlich vorliegen. Das gilt für beide Seiten.
Kündigung bis zum 01.03 abgeben, wenn der "frühste" Ausstiegstermin der 01.06.2010 ist, oder früher.
Also auch z.B. am 20.02.
Auch dann löst sich der Vertrag erst am 01.06.
Hallo, Quartals ende ist am 30.6.
also wenn, dann musst Du die Kündigung immer zum Monatsende abgeben! D.h. bis Ende März muss die Kündigung beim AG vorliegen, damit Du zum 1.7. einen andern Job anfangen kannst! Letzter Arbeitstag ist dann der 30.6.
Die Antwort von Luckytess ist richt. Gekuendigt werden kann nach eurer Vereinbarung nur zum 31.3., 30.06., 30.09. sowie zum 31.12. Eine ordentliche Kuendigung zu einem anderen Termin ist nicht moeglich. Die Kuendigung muss dem AG bzw. dem AN spaetestens 3 Monate vor dem jeweiligen Quartalsende vorliegen.
Es reicht also nicht, beispielsweise am 31.3. eine Kuendigung zum 30.6. abzuschicken, wenn diese dann erst am 1.4. zugeht. Der Zugang am 1.4. hier zu spaet und eine solche Kuendigung muesste auf den naechstmoeglichen Kuendigungstermin umgedeutet werde, der dann der 30.09. waere.
Gruss DerCAM