Kann Arbeitgeber das Schuhwerk im Büro vorschreiben?

18 Antworten

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Sprechen Gründe der Arbeitssicherheit dafür, kann der Arbeitgeber anordnen dass nur geeignetes Schuhwerk getragen werden darf. er darf sogar vorschreiben welche Schuhe geeignet sind, beispielsweise Sicherheitsschuhe der Klasse S1 oder S2.

Diese Anordnung muss für alle Beschäftigten eines Gefahrenbereichs gelten.

Geht es um das Trageverbot von Schuhen die geschlechtsspezifisch getragen werden, wie z.B. Stöckelschuhe, aber eine Gefährdung darstellen, so darf der Arbeitgeber auch dieses anordnen. Dies ist keine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts.

Der Arbeitgeber hat die Verpflichtung die Einrichtungen so sicher wie möglich zu gestalten, dies kann aber nicht immer gewährleistet werden. Der Arbeitgeber darf eine bestehende Restunsicherheit durch Anweisung von persönlichen Schutzmassnahmen, wie das Tragen von geeigneten Schuhen, minimieren.

Auf Baustellen oder in Werkstätten sind die Gefährdungen ganz andere und mit Sicherheit wesentlich höher als in einem Büro.

Hier sind spezielle Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen und rutschfesten Sohlen vorgeschrieben.

In chemischen Betrieben in denen mit flüssigen Gefahrstoffen umgegangen wird, dürfen Sicherheitsschuhe noch nicht einmal Entlüftungsöffnungen aufweisen.

Peter Kleinsorge

wenn der Arbeitgeber es nicht vorschreibt (spätestens nachdem es ja schon einmal zu einem Vorfall gekommen ist) macht er sich mitschuldig falls es nochmal zu einem Unfall deswegen kommt und müßte vielleicht zahlen wenn er deswegen vom Unfallopfer verklagt würde. Also halte ich so eine Schuhwerk-Vorschrift nur für folgerichtig und völlig OK.

Zu 1.: Ja. Er kann es nicht nur, er muss es in bestimmten Umgebungen sogar (BG).
Zu 2.) Nein. Zudem kann die Betreffende gerne ein Paar "Arbeitsschuhe" vor Ort tragen, und beim Verlassen des Büros wieder in ihre Manolos schlüpfen ;-)
Zu 3.) Ja, das allerdings. Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen BG gelten.
Zu 4.) In rein technischen Büros nicht; ist aber eine Werkstatt unmittelbar angeschlossen und zugänglich, sodass mit rutschigen Böden z.B. durch Eintrag zu rechnen ist, dann m.E. ja.

Ja, er darf entsprechende Vorschriften erlassen - also z.B. das Tragen von Sicherheitsschuhen anordnen. Gleichzeitig muss er aber auch für einen angemessen rutschfesten und ebenen Boden sorgen.

(Das schreibe ich Dir hier als Sicherheitsingenieur (=Fachkraft für Arbeitssicherheit))

ProPhiL  11.02.2010, 10:56

richtisch.. ist doch auch verständlich, denn er muss für Unfälle haften, dann darf er sich auch bemühen diese zu verhindern.

Edit: Auch kaufmännische Angestellte wurden jetzt angestellt, sollen auch diese Arbeitssicherheitsschuhe tragen? High Heels trägt keiner auf der Arbeit lediglich Block- oder Keilabsätze.. oder Pfennigabsätze die nicht allzu hoch sind. Es liegt aber sicherlich nicht an den Schuhen sondern dem fehlenden Profil im Allgemeinen bei Schuhwerk für Frauen. Egal ob Ballerina oder flacher Pump, Profil hat keiner von beiden und Rutschgefahr besteht bei beiden!