Kann homosexuellen Caritas Mitarbeitern aufgrund der Eheschließung gekündigt werden?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach aktuellen Entscheidungen (unter anderem des BAG und des EUGH) kann sowieso nur noch sachbegründet gekündigt werden. Also nein, Homosexuellen die die Ehe schließen kann deswegen nicht gekündigt werden bzw. sie könnten diese quasi garantiert erfolgreich anfechten.

Für Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen sind die jeweiligen Kirchengerichte zuständig und die würden sehr wahrscheinlich die Kündigung für rechtskräftig erklären. In so einem Fall gibts nichts was man tuen könnte.

DerHans  14.05.2018, 11:49

Caritas ist NICHT die katholische Kirche.

Mondmayer  14.05.2018, 13:04
@DerHans

Caritas ist in katholischer Trägerschaft ...

DerHans  14.05.2018, 13:56
@Mondmayer

Das "Kirchenprivileg" gilt aber nur für die tatsächliche seelsorgerische Arbeit.

Mondmayer  14.05.2018, 15:04
@DerHans

Nein, eben nicht. Bei Scheidung anderen Verhalten welches nicht kirchenkonform ist, kann man gekündigt werden. Ein berühmtes Beispiel ist die Geschichte einer Krankenschwester, welche in einem pornographischen Film mitwirkte.

Wird man dann gekündigt und erhebt Einspruch, so kommt man vor ein Kirchengericht. Die Argumentation ist, dass ein Angestellter der Kiche auch gleichzeitig ein Repräsentant der Kiche ist und somit das Verhalten einer jeden Person ob im Büro tätig, in der Seelsorge, in der Pflege oder in einer ärztlichen Tätigkeit, auch Einfluss auf das Ansehen der Kirche haben kann.

DerHans  14.05.2018, 16:03
@Mondmayer

Eine Dame. die bei einem pornografischen Film mitwirkte, läuft ÜBERALL Gefahr, die Kündigung zu erhalten. Das ist kein gutes Beispiel.

Und bei arbeitsrechtlichen Verfahren ist in Deutschland das Arbeitsgericht zuständig.- Kein Gremium älterer Herren, die vom wahren Leben nur GEHÖRT haben.

Mondmayer  14.05.2018, 16:51
@DerHans
Eine Dame. die bei einem pornografischen Film mitwirkte, läuft ÜBERALL Gefahr, die Kündigung zu erhalten. Das ist kein gutes Beispiel.

Das ist nicht der Punkt, denke daran, hier geht es darum ob eine Kündigung rechtskräftig ist.

Und bei arbeitsrechtlichen Verfahren ist in Deutschland das Arbeitsgericht zuständig

So als wäre schonmal jemand dieser Meinung gewesen:

Vielen Menschen, die nicht im kirchlichen Dienst stehen, aber auch Mitarbeitern im kirchlichen Dienst ist oft nicht bekannt, auf welchen Rechtsgrundlagen kirchliche Arbeitrechtsregelungen beruhen. http://www.caritas-nrw.de/rechtinformationsdienst/rechtsgrundlagen-des-kirchlichen-arbeits#1.

Nein, tatsächlich hat die Kirche Sonderrechte. Deshalb steht unteranderem im von mir angeführten Link

Den Kirchen und den ihnen zugeordneten Vereinigungen und Verbänden ist durch das Grundgesetz die Freiheit garantiert, ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze zu ordnen und zu verwalten.

Was heißt das?

6.2. Schwerwiegende Verstöße gegen Loyalitätsanforderungen Die Grundordnung unterscheidet zwischen Loyalitätsverstößen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, und solchen, die nur von katholischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern begangen werden können.
6.2.1 Schwerwiegende Verstöße aller Mitarbeiter (Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 GrO) Zu den schwerwiegenden Verstößen, die eine Kündigung rechtfertigen können, zählen bei allen Mitarbeitern das öffentliche Eintreten gegen tragende Grundsätze der katholischen Kirche (z. B. die Propagierung der Abtreibung oder von Fremdenhass), die Werbung für andere Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften, schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet sind, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen und die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.

Man kann sich auch noch danach die schwerwiegenden Verstöße katholischer Mitarbeiter anschauen. Ein Fehlverhalten schein wohl zu sein aus der Kirche auszutreten. Das kann sofort zur Kündigung führen. Doch Homosexualität würde unter >>schwerwiegende persönliche sittliche Verfehlungen<< fallen.

Allerdings muss ich dir in einem Punkt beim Durchlesen zustimmen, die katholische Kirche scheint ihr Verantwortungsbereich ausgelagert zu haben und es den Arbeitsgerichten übergeben zu haben, doch diese urteilen nach kirchlichem Recht!

Als Mitarbeiter der Caritas ist man ja gar nicht DIREKT bei der Kirche beschäftigt. Insofern gilt das Kirchenprivileg eigentlich gar nicht.

honzabonza 
Fragesteller
 14.05.2018, 12:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Und was bedeutet das konkret in der Praxis?

DerHans  14.05.2018, 12:07
@honzabonza

Es ist rechtlich ein Arbeitgeber, wie jeder andere.

Dass es sowie gibt 😠

In Deutschland ja, in Österreich nein.