Ich wurde angezeigt greift meine Rechtsschutz dafür oder muss ich den anwalt selber bezahlen?
ich wurde wegen Beleidigung angezeigt, weil ich angeblich eine frau im internet beleidigt haben soll, aber das stimmt alles nicht. Sie konnten auch nicht mein handy orten weil ich es eben nicht gewesen bin, und das handy dauernd aus ist angeblich sogar auch wo geschrieben wurden ist!
Jetz frage ich mich ob die Rechtsschutz versicherung die anwalts kosten übernimmt, und zwar habe ich noch nix von der staatsanwaltschaft erhalten aber ich weiß das etwas kommen wird da die polizei bei mir war und den Fall aufgenommen hat.
ich habe das hier gelesen: http://www.financescout24.de/rechtsschutz/ohne-wartezeit und da steht das bei Strafrechtsschutz die wartezeit von 3 monaten wegfällt, stimmt das?
Oder muss ich wirklich für was das ich nicht begangen habe den anwalt bezahlen?
6 Antworten
Es kommt darauf an, wie umfangreich Ihr Rechtsschutz ist. Wenn Sie das Modul "Spezial StrafRechtsschutz" mit abgeschlossen haben, besteht auch für sog. Vorsatztaten Versicherungsschutz.
In den meisten privaten Rechtsschutzverträgen ist dieses Modul nicht enthalten, sodass Sie, wenn Sie einen Anwalt einschalten, diesen auch zu bezahlen haben.
Erst einmal. Sollte es sich herausstellen, dass Sie falsch beschuldigt wurden, können Sie Ihre Auslagen bei der Frau geltend machen. Hierfür müsste eine private Rechtsschutzversicherung, die das Modul Privatschutz enthält, kostendeckenden RS erteilen.
Moment, nicht verwechseln. Du zahlst keine Kosten, wenn du den Rechtsstreit gewinnst.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, bist du allerdings der Dumme.
Du MUSST dich auf eine Verhandlung einlassen um freigesprochen zu werden, woraufhin die Landeskasse deine Kosten übernimmt.
Es gibt keine Versicherung, die für Schadensfälle bezahlt, die vor Abschluss der Versicherung eintraten. Für diesen Fall nützt dir eine Rechtsschutzversicherung nichts.
Beleidigung muss, um strafbar zu sein, vorsätzlich begangen werden. Bei vorsätzlichen Straftaten tritt eine Rechtsschutzversicherung aber normalerweise nicht ein. Kannst aber nochmals nachfragen, vielleicht bezahlt irgendeine Versicherung auch dann.
da die polizei bei mir war und den Fall aufgenommen hat.
Wurdest du da auch belehrt und zur Sache vernommen?
Im StGB gibt es keine fahrlässige Beleidigung.
Wieso dann ein rechtanwalt wenn du nichts gemacht hast , sie hat hat doch keine Beweise !!
Fall abgeschlossen!ich mein ohne beweise ....