Muss man den Anwalt vom Schmerzensgeld bezahlen. Stimmt das?

9 Antworten

Die Klage muss aber doch einer verloren haben ? Oder gab es einen Vergleich, dann musst Du unter Umständen zahlen !

Wenn bei dem Gegner nichts zu holen ist, kann es dir blühen das Du die Kosten für den gegnerischen Anwalt auch noch zahlen musst !

Der Anwalt hatte einen Prozess für einen Bauern geführt, der Bauer gewann den Prozess gegen den Viehändler, da sagte der Anwalt zum Bauern, herzlichen Glückwunsch Sie haben den Prozess gewonnen, und für meine Bemühungen bekomme ich jetzt die Kuh !

verreisterNutzer  15.10.2018, 22:14

Völliger Blödsinn! Wenn der Beschuldigte nicht zahlen kann, gehst Du höchstens leer aus. Den Anwalt des Beschuldigten musst Du als Kläger deshalb überhaupt nicht zahlen. Es sei denn, Du verlierst aufgrund einer unberechtigten Forderung. Dann zahlst Du für beide Seiten.

die Anwaltskosten ermitteln sich aus dem Streitwert und die Kosten entstehen auch, wenn die Klage verloren wird..

amiria71  30.01.2008, 15:17

das ist doch keine antwort auf die frage

andreas48  30.01.2008, 16:13
@amiria71

na doch, weil von dem Geld nicht der anwalt zu zahlen ist..

Einen Anwalt zahlt immer der Auftraggeber. Es sei denn. Es geht um eine Klage die man Gewonnen hat. Dann Zahlt die Gegenseite die Anwaltskosten. Meist wird dann das Schmerzensgeld zum eigenen Anwalt gesendet der dann Ihnen das Geld ohne seine eigenen Kosten ( hat er von der Gegenseite zu Fordern ) auszahlt. hoffe ich konnte bissel helfen.

mannometer, was für tolle antworten wieder.

also. der anwalt muss auf jeden fall bezahlt werden. wenn ein prozess geführt und gewonnen wird, dann muss der gegner zahlen. vergleicht man sich vorgerichtlich oder gerichtlich, dann werden die kosten oft geteilt ("gegeneinander aufgehoben" heißt z.b. dass jeder seins selbst bezahlt). die kosten, die bei einem Vergleich an einem hängen bleiben muss man dann natürlich bezahlen. Wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, zahlt man selbst.

HerrKaptein  30.01.2008, 15:21

arrogantz hoch 10

solf1  30.01.2008, 15:23
@HerrKaptein

Wieso meinen? Ich finde die Antwort okay.. (kann ich das t behalten? :-))

amiria71  30.01.2008, 15:25
@HerrKaptein

in diesem Fall mag das zutreffen. Liegt einfach daran, dass hier soviel Unsinn geantwortet wird und bei Fragen, wo ich zufällig mal Ahnung habe, fällt mir das dann eben auf. Und dann erlaube ich mir auch den Hinweis, dass die anderen Antworten falsch sind.

Dafür halte ich mich dann auch von selbst bedeckt, wenn ich keine Ahnung habe (was in der Mehrzahl der gestellten Fragen der Fall ist)

anjanni  30.01.2008, 15:53
@amiria71

Hast völlig Recht, amiria!

Ein Anwalt muss natürlich bezahlt werden. Ob die Bezahlung vom erhaltenen Schmerzensgeld erfolgt, ist dem Anwalt sicher egal :-)

solf1  30.01.2008, 15:20

Wenn der Prozess gewonnen werden konnte, zahlt usually die Gegenpartei den Anwalt des Klägers..! Zumindest im südlichsten Bundesland.. :-))

Heeeschen  30.01.2008, 15:23
@solf1

Hast natürlich recht, Sölf :-) Schade, dass wir beide keine Anwälte sind, gelle :-) Was hätten wir doch tolle Antworten geben können.....

Shira  30.01.2008, 15:37
@Heeeschen

Ihr könnt ja noch umschulen! :-))

Heeeschen  30.01.2008, 16:33
@Shira

;-) Es ist ja nie nich zu spät, Shira, oder?

Shira  30.01.2008, 17:31
@Heeeschen

Niemals nie! Du bist doch noch jung! Bei Solf bin ich mir nicht so sicher :-))

HelmutRn  30.01.2008, 18:10
@Shira

Ich glaub nicht, daß der Solf noch zur Umschulung zugelassen wird!!!

solf1  30.01.2008, 21:19
@HelmutRn

Registriert!! ;-)) (Ihr lieben..)