Keine Mahnung erhalten, jetzt teures Schreiben vom Rechtsanwalt

8 Antworten

Da es sich um eine unbestrittene Forderung handelt, frage ich mich was Du beim Anwalt willst?

Nur wenn die Forderung nicht rechtmäßig ist, solltest Du einen Anwalt einschalten und der Forderung widersprechen.

Die Drohung mit dem Schufa Eintrag ist juristisch allerdings starker Tobak. Das könnte man als Nötigung auslegen

mehr dazu hier: http://www.ferner-alsdorf.de/2012/07/spiel-mit-dem-feuer-drohung-mit-schufaeintrag/

kevin1905  04.10.2013, 18:18

Hier sehe ich § 240 StGB nicht erfüllt, da die Forderung nicht streitig gestellt wurde und der Gläubiger damit davon ausgehen darf, dass diese nicht angezweifelt wird. Ein Eintrag wäre hier also durchaus machbar, so lange kein Widerspruch erklärt wird.

Die Kosten scheinen hier ziemlich hoch. Die Anwaltskosten bei der Höhe betragen 25 Euro. Mit Auslagen und Mehrwertsteuer kommt man auf ca. 52 Euro. Mit der Hauptforderung wären das 106 Euro. Faktisch über 30 Euro Mahnkosten welche bereits höher sind als die üblichen Nettoanwaltskosten. Die Forderung liesse sich erklären wenn das Geld einmal abgebucht wurde und die Bank das storniert hat, oder der Anwalt deine Adresse finden musste. Da du dem Anwalt nicht beweissen kannst dass die Mahnung nicht versendet wurde. Inkassokosten verstossen gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB da die Inkassokosten nicht entstanden wären wenn direkt ein Anwal beauftragt worden wäre. Die Rechtsprechung ist eindeutig. Allerdings wegen den paar Kröten würd ich nicht so nen Aufstand machen. Ich würd zahlen dann kündigen und den Anbieter wechseln.

kevin1905  04.10.2013, 18:22
Da du dem Anwalt nicht beweissen kannst dass die Mahnung nicht versendet wurde.

Beweispflicht, dass ein Schreiben angekommen ist liegt beim Absender. Nicht beim Empfänger der eine Nicht-zustellung beweisen muss, was faktisch kaum möglich sein wird.

Inkassokosten verstossen gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB

Richtig. Nur habe ich in der Frage nichts von Inkassobüro gelesen, sondern nur vom Rechtsanwalt.

Grinzz  05.10.2013, 10:59

Die Anwaltskosten bei der Höhe betragen 25 Euro. Mit Auslagen und Mehrwertsteuer kommt man auf ca. 52 Euro.

Wonach hast du das denn ausgerechnet?

Der Anwalt kann (wie hier im außergerichtlichen Verfahren) nach dem RVG, Teil 2 des VV abrechnen:

  • VV 2300 zu 1,3 -----> 58,50
  • VV 7002 ---------------> 11,70
  • VV 7008 (19%)------> 13,34

zusammen also: 83,54

Hinzu kommen können noch evtl. Auslagen nach VV 7000.

Selbst, wenn man nicht von einem schweren Auftrag ausgeht und "nur" einen Gebührensatz von 1,0 bei der VV 2300 ansetzt, kommt man immer noch auf 64,26 EUR. Und da sind Auslagen noch nicht mit inbegriffen.

Ich frage mich also, woher du deinen Wert von ca. 52 Euro nimmst?

Du hast eine berechtigte Forderung nicht fristwahrend gezahlt. Damit hast du den Verzugsschaden, wozu auch Anwaltsgebühren gehören, zu ersetzen.

Es bedarf oft keiner Mahnung um dich in Verzug zu setzen, da (ich vermute es handelt sich hier um Abschlagszahlungen für Strom) es immer ein konkretes Zahlungsziel gibt ("fällig zum 15.09., 15.10., etc.). Überschreitest du dieses Ziel, tritt Verzug automatisch ein und Verzugsschaden darf verlangt werden. Theoretisch hätte man auch gleich Zivilklage einreichen können.

Ein Anwalt ist, im Gegensatz zu einem Inkassobüro, ein Organ der Rechtspflege und kann eine prozessliche als auch außeroprozessliche Vertretung seines Mandanten übernehmen.

Die Kosten sind erstattungspflichtig gem. den Gebührensätzen im RVG.

Die Forderung scheint rechtens, eine Möglichkeit besteht darin die Hauptforderung von Rhein Energie in Höhe von 54 Euro zu begleichen und abzuwarten, ob der Rechtsanwalt die Nebenforderung einfordern wird.

Wenn Sie keine Mahnung erhalten haben, ist die Frage, ob Sie überhaupt im Verzug sind, also die Verzugsfolgen zu tragen haben. Schließlich hat die Gegenseite die Beweislast.

Meine Empfehlung, suchen Sie sofort einen Anwalt auf. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit dem Vertragsmodul haben, übernimmt die Kosten der Auseinandersetzung m. Erachtens Ihre Rechtsschutzversicherung.

Wegen der Androhung ,die Schufa einzuschalten, können Sie auch Unterlassung verlangen. Auch das wäre im Rahmen der Rechtsschutzversicherung abgesichert.

kevin1905  04.10.2013, 18:20

Abschlagszahlungen für Strom (worauf ich hier tippen würde) kommen i.d.R. mit konkreten Zahlungszielen, also würde Verzug bei Überschreitung automatisch eintreten. Es bedarf dann keiner Mahnung.