Habe ich nach längerer Krankheit Anspruch auf meinen alten Arbeitsplatz?

3 Antworten

Da der Arbeitnehmer nichts für seine Krankheit kann, steht ihm das Recht zu, nach Genesung wieder seine alte Arbeitsstelle annehmen zu dürfen. Der Arbeitgeber kann höchstens eine befristete Stellung ausschreiben, um die Personallücke für die Dauer der Krankheit zu schließen. Nach Ihrer Darstellung haben Sie das Recht, wieder am alten Arbeitsplatzeingesetzt zu werden. Das sogenannte Direktionsrecht des Arbeitgebers, wonach eine Versetzung durchaus möglich wäre, kann nur dann eingreifen, wenn der Arbeitsplatz entweder gänzlich entfallen wäre (ist hier nicht der Fall) oder im Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel zur Versetzungsmöglichkeit ausdrücklich aufgenommen wäre. Letzteres wäre hier ggfs. noch zu prüfen. Ohne eine solche Klausel, was ich zunächst unterstelle, hätten Sie einen Anspruch darauf, wieder im Nachtdienst eingesetzt zu werden (so auch ArG Frankfurt/Main, Urteil v. 06.03.01 Az.: 4 Ga 16/01 und LAG Frankfurt/Main, Urteil v. 28.08.03 AZ: 5 Sa Ga 1623/02). Hier sollten Sie also nicht nachgeben. Alles Gute.

In aller Regel ist es möglich dass der Arbeitgeber Sie auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz versetzt, wenn Ihr alter Arbeitsplatz nicht mehr frei ist.

Lediglich wenn vertraglich vereinbart wurde dass Sie an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt werden, kann Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne Ihre Zustimmung an einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz versetzen. Ihr Arbeitgeber könnte dann aber versuchen Ihre Zustimmung mittels Änderungskündigung zu erzwingen.

Peter Kleinsorge

Ja, sie haben ein Recht auf den vorherigen Arbeitsplatz, so im Arbeitsvertrag keine anderen Klauseln vereinbart wurden. Da der Arbeitgeber weiss, dass Sie für längere Zeit nicht bei ihm , krankheitsbedingt arbeiten können, hätte er diese Stelle mittels befristetem Arbeitsvertrag ausschreiben können, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, wieder den alten Arbeitsplatz einzunehmen. Sie können Details über die zuständige Berufsgenossenschaft erfahren.