Wiedereingliederung und befristeter Arbeitsvertrag läuft aus?
Hallo,
Ich bin seit dem 12.05.2014 erkrankt, und beziehe derzeit Krankengeld. Nach meiner Operation am 05.08.2014 sollte ich nun am Montag den 15.09.2014 mit der Stufenweise Wiedereingliederung beginnen. Erst 3 Wochen 4 Stunden pro Tag und dann weitere 4 Wochen mit 6 Std. pro Tag. Dann weitere 2 Wochen mit 8 Stunden. Da ich noch nicht schwer heben darf, und langsam meinen Arm wieder an die Belastung in der Pflege gewöhnen soll. So heute hatte ich dann ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber, um eben zu besprechen in welcher Schicht ich dann Arbeiten kann und welche Tätigkeiten ich ausführen kann. Am Ende des Gespräches überreichte mir mein Arbeitsgeber ein Schreiben in dem Stand das wie im Arbeitsvertrag vereinbart dieser zum 31.10.2014 endet.
Vor 2 Wochen hatte ich schonmal ein Gespräch mit meinen Arbeitsgeber und da sagte er mir noch ich brauche mir da überhaupt keine Sorgen machen, wir bekommen das schon geregelt. Zum meinen Glück hatte ich mich da beim Arbeitsamt schonmal vorsorglich zum 01.11.2014 Arbeitslos gemeldet.
Meine frage ist nun, da ja mein Vertrag am 31.10.2014 endet ob es dann überhaupt noch Sinn macht diese Wiedereingliederung zu Starten? Da mein Arbeitsgeber natürlich für diese Zeit kein Lohn zahlt. Und ich somit eigentlich "nur" eine billige Arbeitskraft wäre.
Zum anderen ist die frage, ob die Krankenkasse da überhaupt mit macht den Sinn dieser wieder Eingliederung ist es ja den Arbeitsplatz zu erhalten?!
Da meine Stelle aber schon besetzt ist, kommt auch nicht die Möglichkeit in betracht das der Arbeitsgeber doch noch den Vertrag verlängert.
Versteht mich bitte nicht falsch, ich würde liebend gerne wieder Arbeiten gehen den das Zuhause rumsitzen macht die Sache nicht besser. Aber irgendwo frage ich mich, warum soll ich da noch meine Arbeitskraft zur Verfügungsstellen wenn der Vertrag eh zum 31.10.2014 endet. Und es mir schlussendlich sowieso niemand Danken wird das ich gut einen Monat dann für "lau" gearbeitet habe.
Und die nächste frage ist, ich habe noch knapp 1 Monat Urlaub übrig. In der Wiedereingliederung kann ich diesen natürlich auch nicht nehmen, weil ich ja trotzdem weiterhin Arbeitsunfähig Krankgeschrieben bin in dieser Zeit. Und somit keinen Urlaubsanspruch habe.
D.h. der Arbeitsgeber müssten mir also diese Urlaubstage ausbezahlen?! Kann ich mir diese Tage jetzt schon ausbezahlen lassen ?Da meine Arbeitsunfähigkeit ja über den 31.10.2014 besteht.
Vielen Dank schon einmal im Voraus für die Beantwortung meiner Frage(n).
3 Antworten
Damit Di das Krakengeld nicht gestrichen oder gekürzt wird, solltest Du diese Fragen mit Deiner Krankenkasse klären.Den anteiligen Urlaub erhälst Du mit Ene des Vertrages ausgezahlt, nicht vorher.
Vielen Dank für deine Antwort.
Danke für den Stern.
ob es dann überhaupt noch Sinn macht diese Wiedereingliederung zu Starten?
Das ist schon richtig, das Du hier nur als billige Arbeitskraft agieren wirst. Ich sehe jedoch hier wirklich eine Möglichkeit für Dich, wieder ins Arbeitsleben zurück zu finden.
Du kannst den Körper nicht mit Gymnastik oder Jogging ans arbeiten heranführen. Oder Du findest ein Äquivalent zu Hause, als Heimwerker oder im Garten.
Das Du von dem, Betrieb enttäuscht bist kann ich nachvollziehen, würde ich aber weniger persönlich nehmen.
Das Du den Urlaub ausbezahlt bekommen mußt ist richtig. Ob jetzt schon wäre ein Entgegenkommen vom AG, glaub ich eher nicht.
Aber Du wirst das Geld eher nach Beendigung des AV brauchen. Solange Du Urlaub bezahlt bekommst gibt es kein ALG. Dein Anspruchszeitraum verringert sich zwar nicht aber er verschiebt sich.
Auch Dir danke ich für deine Antwort
Hallo,
m.E. macht die WE für einen selber Sinn, da der Körper sich so wieder an fremdbestimmte Belastungen (Arbeitszeiten, Stehen/Sitzen etc.) gewöhnen kann. Bei einer neuen Stelle hat man dann nicht das Problem, sich an die Arbeit an sich und an neue Tätigkeiten zu gewöhnen. Das kann in der Probezeit auch mit einer Kündigung enden. Das Arbeitszeugnis des jetzigen Arbeitgebers kann bei Bewerbungen sehr wichtig sein.
Ob die geplanten Zeiträume der WE tatsächlich realistisch sind, kann jetzt aktuell noch keiner zu 100% sagen.
Den nicht genommenen Urlaub zahlt der Arbeitgeber erst nach Ende der Beschäftigung aus. Der Beginn des arbeitslosengeldes verschiebt sich dann um diesen Zeitraum. Wenn der Zeitraum maximal einen Monat beträgt, fallen meistens keine Krankenversicherungsbeiträge an. Sonst sind mindestens 156 Euro Monatsbeitrag zu zahlen (wenn keine Familienversicherung möglich ist).
Gruß
RHW