Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und ohne Job?
Moin Moin,
Ich bin leider seit etwa 5 Monaten schon krankgeschrieben (körperliche Erkrankung). Bisher war mein "Plan", dass ich über eine Wiedereingliederung wieder in meinen Beruf einsteigen kann, sobald meine Ärzte eine ausreichende Belastbarkeit für wenigstens 2 Stunden sehen. (was ja m.W. die Mindestdauer pro Tag für eine Wiedereingliederung ist). Nun gab es aber vor einigen Tagen die Kündigung. Ich werde zwar gegen die Kündigung angehen, aber verständlicherweise (denke ich mal) ist das Klima dann meist gestört, sodass es wohl auf einen neuen Arbeitgeber hinauslaufen wird. (Zumal ich ja nichtmal weiß, ob ich Erfolg habe) Zur Zeit ist nicht mal sicher, ob ich überhaupt weiter in diesem Beruf arbeiten kann. Gibt es Möglichkeiten der Wiedereingliederung, wenn man keinen Arbeitgeber mehr hat.? Ich kann mich ja schlecht bei einem Arbeitgeber bewerben und sagen, dass ich leider noch nicht weiß, wann ich anfangen kann und das ich auch erstmal nur mit einer Wiedereingliederung anfangen kann. Das würde doch kein AG mitmachen. Gleich 8h am Tag werden aber ebenfalls nicht drin sein. (da breche ich gleich zusammen). Ich habe vorher etwas über 30h in der Woche gearbeitet, das ist auch das Minimum, um von meinem Job leben zu können. Hat jemand Tipps diesbezüglich? Gibt es dort irgendwelche Angebote? Reha (als AHB) habe ich schon gemacht und ein Antrag bei der Rentenversicherung zur "Teilhabe am Arbeitsleben" läuft. Hier habe ich aber noch nichts gehört. Können die einem diesbezüglich helfen? Sorry...kenne mich mit sowas echt nicht aus ;-)
Achso.... Zusatz: Ich habe seit einigen Tagen einen GdB von 40, falls dies relevant ist. (werde aber Wiederspruch einlegen, da mir dies def. zu wenig ist)
3 Antworten
Als Wiedereingleiderungsfall bekommst Du niergends einen neuen Arbeitsplatz ... Du solltest also auf jeden Fall um den Arbeitsplatz kämpfen ... gelichzeitig solltest Du Dich bei der Agentu für Arbeit arbeitssuchend maleden (mit der Kündigung) - ich geh mal davon aus, dass Du vorrangig Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest - falls Du die bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kannst udn auch bei dem bisherigen Arbeitgeber kein Einsatz mehr möglich ist, käme ggfls. auch eine Umschulung in Betracht ...
im Übrigen kann man auch mit einem GdB von 40 arbeiten .. es gibt auch Menschen mit einem GdB von 100 die arbeiten gehen ... es kommt immer auf die spezifischen Einschränkungen an ...
im Übrigen könntest Du Dich wegen unterstützung auch an den VDK wenden
Wo hab ich den geschrieben, dass es unmöglich ist, mit einem GdB von 40 zu arbeiten? Nirgends. Ich bin ja auch nicht wegen dem GdB krankgeschrieben, sondern eben wegen einer Erkrankung. (diese ist sogar noch nichtmal hauptverantwortlich für den GdB. Verantwortlich für den GdB ist eine Erkrankung mit der ich vorher ganz normal gearbeitet habe)
Wenn deine Weiterbeschäftigung für den Betrieb nicht zumutbar ist, ist eine Kündigung auch WEGEN der Krankheit möglich.
Dann wird die Wiedereingliederung entweder von der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung getragen.
Wenn durch deine Krankheit eine frühzeitige Rente droht, ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger gefordert.
Die Rentenversicherung unterhält Einrichtungen in denen du STATIONÄR eine 6-wöchige Berufsfindungsmaßnahme absolvieren kannst. Dabei wird dann erst einmal festgestellt, WAS du überhaupt noch machen kannst.
Während der Zeit erhältst du Übergangsgeld und freie Kost und Logis.
Da wäre doch das Jobcenter die ideale Anlaufstelle.
die haben mir leider nur gesagt (habe dort angerufen), dass ich mich wieder melden soll, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin. Vorher könnten die nix für mich tun. :-/
(Hab aber auch nur über ein Callcenter angerufen) und hatte dort auch noch nicht den GdB 40. Den Bescheid hab ich erst gestern bekommen, rückwirkend zu Anfang September (weil dort Antragsstellung erfolgte). Kann ja mit den 40 aber auch "nur" eine Gleichstellung beantragen.
(Sorry, die 40 stehen nicht in der Frage, habs als Beitragsergänzung abgeschickt, ist aber wohl noch nicht geändert)
Ich würde vielleicht mal persönlich hingehen. Die Sachbearbeiter vor Ort kennen ja auch die gegebenen Möglichkeiten. Du musst dich ja eh arbeitslos melden.
Danke ;-)
Beim arbeitslos melden haben sie mir halt am Telefon gesagt, dass ich am ersten Tag, an dem ich nicht mehr krank geschrieben bin, vorbei kommen muss. Vorher nicht, denn vorher würden sie eh nix tun. :-(
Sie meinte am Telefon nur, sie hätte einen Vermerk gemacht, dass ich nachgefragt habe bzw. mich gemeldet habe.
Also als gesunder Mensch muss man sich mit Erhalt der Kündigung beim Jobcenter melden. Ob es für Kranke andere Regelungen gibt, weiß ich nicht. Wie gesagt - am besten persönlich hingehen.
eigentlich müsste man sich erstmal bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man die Voruassetzungen für den Alg1 Bezug erfüllt ....
Das kannst du unmöglich mit dem CallCenter regeln. Dort wird ein Vermerk gesetzt und dann landet das ganze im virtuellen Papierkorb.
Wenn du nicht bettlägerig bist, musst du das PERSÖNLICH machen.
Ich habe ja auch nicht gesagt, dass eine Kündigung wegen der Krankheit nicht möglich ist. Das ist ne andere Sache, die hier erstmal irrelevant ist.
Aber wie wird eine Wiedereingliederung von der Arbeitsagentur oder der RV getragen, wenn man keinen Job hat?