Wiedereingliederung nach längerer Krankheit und ohne Job?

3 Antworten

Als Wiedereingleiderungsfall bekommst Du niergends einen neuen Arbeitsplatz ... Du solltest also auf jeden Fall um den Arbeitsplatz kämpfen ... gelichzeitig solltest Du Dich bei der Agentu für Arbeit arbeitssuchend maleden (mit der Kündigung) - ich geh mal davon aus, dass Du vorrangig Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hättest - falls Du die bisherige Arbeit nicht mehr ausüben kannst udn auch bei dem bisherigen Arbeitgeber kein Einsatz mehr möglich ist, käme ggfls. auch eine Umschulung in Betracht ...

im Übrigen kann man auch mit einem GdB von 40 arbeiten .. es gibt auch Menschen mit einem GdB von 100 die arbeiten gehen ... es kommt immer auf die spezifischen Einschränkungen an ...

im Übrigen könntest Du Dich wegen unterstützung auch an den VDK wenden

http://www.vdk.de/deutschland/

indiansummer90 
Fragesteller
 22.11.2015, 12:46

Wo hab ich den geschrieben, dass es unmöglich ist, mit einem GdB von 40 zu arbeiten? Nirgends. Ich bin ja auch nicht wegen dem GdB krankgeschrieben, sondern eben wegen einer Erkrankung. (diese ist sogar noch nichtmal hauptverantwortlich für den GdB. Verantwortlich für den GdB ist eine Erkrankung mit der ich vorher ganz normal gearbeitet habe)

Wenn deine Weiterbeschäftigung für den Betrieb nicht zumutbar ist, ist eine Kündigung auch WEGEN der Krankheit möglich.

Dann wird die Wiedereingliederung entweder von der Arbeitsagentur oder der Rentenversicherung getragen.

Wenn durch deine Krankheit eine frühzeitige Rente droht, ist grundsätzlich der Rentenversicherungsträger gefordert.

indiansummer90 
Fragesteller
 22.11.2015, 12:47

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass eine Kündigung wegen der Krankheit nicht möglich ist. Das ist ne andere Sache, die hier erstmal irrelevant ist.

Aber wie wird eine Wiedereingliederung von der Arbeitsagentur oder der RV getragen, wenn man keinen Job hat?

DerHans  22.11.2015, 14:35
@indiansummer90

Die Rentenversicherung unterhält Einrichtungen in denen du STATIONÄR eine 6-wöchige Berufsfindungsmaßnahme absolvieren kannst. Dabei wird dann erst einmal festgestellt, WAS du überhaupt noch machen kannst.

Während der Zeit erhältst du Übergangsgeld und freie Kost und Logis.

Da wäre doch das Jobcenter die ideale Anlaufstelle.

indiansummer90 
Fragesteller
 22.11.2015, 09:37

die haben mir leider nur gesagt (habe dort angerufen), dass ich mich wieder melden soll, wenn ich nicht mehr krankgeschrieben bin. Vorher könnten die nix für mich tun. :-/
(Hab aber auch nur über ein Callcenter angerufen) und hatte dort auch noch nicht den GdB 40. Den Bescheid hab ich erst gestern bekommen, rückwirkend zu Anfang September (weil dort Antragsstellung erfolgte). Kann ja mit den 40 aber auch "nur" eine Gleichstellung beantragen.
(Sorry, die 40 stehen nicht in der Frage, habs als Beitragsergänzung abgeschickt, ist aber wohl noch nicht geändert)

ErsterSchnee  22.11.2015, 09:39
@indiansummer90

Ich würde vielleicht mal persönlich hingehen. Die Sachbearbeiter vor Ort kennen ja auch die gegebenen Möglichkeiten. Du musst dich ja eh arbeitslos melden.

indiansummer90 
Fragesteller
 22.11.2015, 09:46
@ErsterSchnee

Danke ;-)
Beim arbeitslos melden haben sie mir halt am Telefon gesagt, dass ich am ersten Tag, an dem ich nicht mehr krank geschrieben bin, vorbei kommen muss. Vorher nicht, denn vorher würden sie eh nix tun. :-(
Sie meinte am Telefon nur, sie hätte einen Vermerk gemacht, dass ich nachgefragt habe bzw. mich gemeldet habe.

ErsterSchnee  22.11.2015, 09:55
@indiansummer90

Also als gesunder Mensch muss man sich mit Erhalt der Kündigung beim Jobcenter melden. Ob es für Kranke andere Regelungen gibt, weiß ich nicht. Wie gesagt - am besten persönlich hingehen.

frodobeutlin100  22.11.2015, 10:49
@ErsterSchnee

eigentlich müsste man sich erstmal bei der Agentur für Arbeit melden, wenn man die Voruassetzungen für den Alg1 Bezug erfüllt ....

DerHans  22.11.2015, 14:31
@indiansummer90

Das kannst du unmöglich mit dem CallCenter regeln. Dort wird ein Vermerk gesetzt und dann landet das ganze im virtuellen Papierkorb.

Wenn du nicht bettlägerig bist, musst du das PERSÖNLICH machen.