Grundsteuer und Gebäudeversicherung dem Hausverkäufer erstatten?

4 Antworten

Grundsteuer- wann war laut Kaufvertrag der Übergang der Lasten vereinbart? Grundsteuer wird zu festen Terminen an die Gemeinde bezahlt bis von der Gemeinde der Änderungsbescheid kommt - von daher kann es sein, dass er diese - natürlich gegen Nachweis, dass er sie auch bezahlt hat - von dir erstattet bekommt. Ggfls selbst bei der Gemeinde einen aktuellen Status des Kassenstandes einfordern.

Gebäudeversicherung- geht ebenfalls mit den Lasten über. Egal was im Übergabeprotokoll steht - hier kann er überhaupt nicht für dich handeln. Die Versicherung geht auf dich über und du hast ab Eigentumsumschreibung ein Sonderkündigungsrecht. Sofern Übergang der Lasten mit Besitzübergang vereinbart war - kann er auch die anteilige Versicherung ab Besitzübergang von dir verlangen

Ausser hier habt die Abrechnung im KV explizit ausgeschlossen.

Die Stadtwerke? Ihr habt doch bei Übergabe die Zählerstände notiert - diese sind für die Abrechnung massgebend,.  Nur wie man diese Dinge in die Hand des Verkäufer legt - die Logik erschließt sich mir nicht. Ob der Versorger hier Zwischenrechnung erstellt, kommt auf den Versorger an. Kann mir auch nicht vorstellen, dass der Versorger sich in euren Streit einmischt. Den Punkt würde ich entspannt abwarten- bis Verkäufer einen Mahnbescheid erwirkt- dann solltest du zum Anwalt.

Macsi 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:55

Der Kaufpreis ist zinslos fällig und zahlbar innerhalb von zehn Werktagen, nachdem der

Käufer vom Notar eine durch einfachen Brief versandte Mitteilung mit dem Inhalt erhalten hat, dass die unten aufgeführten Fälligkeitsvoraussetzungen gegeben sind:

• Sicherstellung der rangrichtigen Eintragung der Erwerbsvormerkung gemäß gestelltem Antrag.

• Sicherung der rangrichtigen Eintragung der Finanzierungsgrundpfandrechte des Käufers, sofern diese spätestens innerhalb von 4 Wochen ab heute bestellt werden.

• Vorliegen der erforderlichen Unterlagen zur Lastenfreistellung für vor- und gleichrangig zur Vormerkung eingetragene und nicht vom Käufer übernommene Belastungen in grundbuchtauglicher Form mit der Maßgabe, dass etwaige Treuhandauflagen für deren

Verwendung insgesamt aus dem Kaufpreis erfüllt werden können; der Käufer ist berechtigt und bei Kaufpreisfälligkeit auch verpflichtet, die zur Ablösung verlangten Beträge direkt an die Gläubiger in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Der Notar wird beauftragt, die erforderlichen Lastenfreistellungsunterlagen bei den Gläubigern einzuholen.

Der Notar und der Käufer sind nicht verpflichtet, den ihnen von den Ablösegläubigern

jeweils mitgeteilten Ablösebetrag auf seine Richtigkeit zu überprüfen oder ihn vor der Überweisung dem Verkäufer zur Prüfung mitzuteilen. Der Verkäufer erklärt hiermit, den von den Ablösegläubigern jeweils mitgeteilten Ablösebetrag mit den Ablösegläubigern vor Mitteilung auf seine Richtigkeit geprüft zu haben.

• Vollzugsreifes Vorliegen der nach diesem Vertrag etwaig erforderlichen Genehmigungen.

• Vorliegen der Negativbescheinigung bzw. des Vorkaufsrechtsverzichts des Berechtigten.

Weitere Fälligkeitsvoraussetzung, die jedoch nicht von dem Notar, sondern von den Beteiligten selbst zu überwachen ist, ist die vollständige Räumung des Grundbesitzes.

Macsi 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:59
@Macsi

Besitz, Nutzungen, Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspflichten gehen einschließlich

aller Rechte und Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen auf den Käufer über mit

dem Tage der Übergabe, die mit vollständiger Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat.

kabbes69  25.07.2021, 18:24
@Macsi
dem Tage der Übergabe, die mit vollständiger Kaufpreiszahlung zu erfolgen hat.

Grundsteuer wirst du als Wort im Kaufvertrag nicht finden.

Tag der Kaufpreiszahlung - mit dem Datum hast du auch die Lasten und damit die Grundsteuer übernommen.

Versicherung- die Pflicht den Beitrag zu bezahlen = gleiches Datum.

Hier musst du den jeweiligen Jahresbeitrag über Dreisatz auf Monat umlegen- von dort evtl weiter auf den Tag.

Verkäufer soll dir pro Position (Steuer/Versicherung) eine Aufstellung seiner Forderungen machen, dir die entsprechenden Kontoauszügen über seine Bezahlung beifügen- wenn du die Unterlagen hast- kannst du beim Notar fragen, ob dies laut Kaufvertrag richtig sein könnte- danach kannst du immer noch entscheiden, ob du zum Anwalt gehst- Könnte theoretisch sein, dass der Notar dich abweist - er darf keine Rechtsberatung machen.

Macsi 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:56

ich habe des gefunden im Vertrag, bin aber nicht 100% sicher dass ich es richtig verstehe. Ich sehe nichts über sowas wie Grundsteuer etc..

Es gilt das, was im notariellen Kaufvertrag hinsichtlich Übergang von Besitz, Nutzen, Gefahren und Lasten vereinbart ist.

Da gibt es nichts zu deuteln, sondern klar abzugrenzen!

Hi, Macsi !

Schau dir deinen Kaufvertrag genau an.

Solltest du nicht klar kommen, dann gebe einem zuständigen RA den Vertrag, der sagt dir in 5 Minuten, wo es lang geht, und das ist bei diesem Betrag nicht teuer.

Wenn ich mich an deine Angaben halte, musst du nichts mehr bezahlen.

Mit lieben Grüßen, Renate.

Macsi 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:38

ich habe nichts im Vertrag gefunden.. Egal wie ich lese :) Suche Anwalt lieber.

Renate2804  25.07.2021, 18:45
@Macsi

Ja, das ist okay.

Er muss die Versicherung kontaktieren wenn er die Gebühren von dem Versicherer zurück will. Du übernimmst zwar die Versicherung, hast aber sonder Kündigungsrecht wegen Eigentümer Wechsel. Wenn du kündigst bekommst nicht du die Erstattung sondern er.

Grundsteuer

https://www.recht-finanzen.de/faq/408-wer-zahlt-die-grundsteuer-bei-eigentuemerwechsel#eigentuemerwechel-fuer-die-grundsteuer-erst-im-folgenden-kalenderjahr

Macsi 
Fragesteller
 25.07.2021, 17:35

Tut mir leid für blöde nachfrage, bin Ausländer und will nichts falsch verstehen.

Wer also unterjährig verkauft, das heißt an irgendeinem anderen Datum als dem 1. Januar, muss trotzdem für das laufende Kalenderjahr die Grundsteuer bezahlen, auch wenn der neue Eigentümer schon einige Monate das Haus oder die Eigentumswohnung besitzt.
Das bedeutet, im Mai wurde verkauft, muss er denn für 2020 bezahlen, egal dass ich der neue Eigentümer bin?

AndreQM1  25.07.2021, 17:39
@Macsi

Sofern nichts anderes im Kaufvertrag geregelt wurde ist er für die Grundsteuer zuständig.