Wer bezahlt was, bei einem gemieteten Haus?

10 Antworten

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Müllentsorgung, Wasser/Abwasser, Gas, Grundsteuer sowie die Sach- und Haftpflichtversicherungen gehören zu den Betriebskosten die auf den Mieter umgelegt werden dürfen, wenn vertraglich vereinbart.

Alle umlegbaren Betriebskosten kannst Du hier nachlesen

https://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Das bei einem gemieteten Haus der Mieter selbst Verträge für Gas, Wasser und die Müllentsorgung abschließt ist eigentlich Usus.

Wegen Eigenbedarf kann Euch die Vermieterin jeder Zeit kündigen.

Nur kurz nach Mietbeginn wäre das sehr unglaubwürdig.

TaktderWelt 
Fragesteller
 20.09.2016, 09:07

Also das heißt, das meine Freundin die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlt und nicht selber anmelden sollte??

Kein Wasser anmelden , kein Müll, kein Gas?

anitari  20.09.2016, 09:16
@TaktderWelt

Also das heißt, das meine Freundin die Betriebskosten über die Nebenkostenabrechnung zahlt und nicht selber anmelden sollte??

Zahlen muß sie es am Ende doch. Auch dann wenn alles über den Vermieter läuft.

Schließt die Freundin keine Verträge mit den Ver- und Entsorgern ab obwohl das möglich ist hat sie ein Problem.

Die Hütte bleibt kalt, es gibt kein Warmwasser, kaltes auch nicht, keinen Strom und der Müll wird nicht abgeholt.

Im Grunde spielt es keine Rolle.

Wenn Strom, Gas, Wasser, Schornsteinfeger über die Vermieter laufen, kommen die Kosten genauso über die Nebenkosten auf die Mieterin zu, als wenn sie sie gleich selbst trägt. Bezahlen muss sie sie sowieso.

Und auch die Grundsteuer ist komplett umlagefähig. Die allerdings nur über die Nebenkosten.

TaktderWelt 
Fragesteller
 20.09.2016, 08:41

Ok danke, ich dachte mir bereits das es vermutlich einfacher ist die ganzen Sachen selbst an die anbieter zu bezahlen.

...Aber wie verhält sich das z.b. mit Entwässerung und solchen Sachen?

Othetaler  20.09.2016, 08:42
@TaktderWelt

Bezahlt alles der Mieter. Entweder über die Abwasserrechnung oder über die Nebenkosten.

Bei einem gemieteten Haus können fast alle Sachen selbst verwaltet und direkt an die Anbieter bezahlt werden und müssen nicht über die Nebenkosten abgerechnet werden. 

Das ist sogar üblich. 

Die Grundsteuer ist Umlagefähig.

grundsteuer und versicherung sind beide umlagefähig, die kommen in die nebenkosten

eigenbedarf ist ein regulärer kündigungsgrund, frist richtet sich nach mietzeit

3-9 monate

müll, wasser und gas, sind selbstverständlich auch umlagefähig

Allerdings möchte die Vermieterin , das meine Freundin den Müll, Wasser
und Gas selbst übernimmt. Die erste Frage ist , ob es ratsam ist dies zu
tun, da es doch eigentlich eher Vermietersache ist, ...oder?

Das ist durchaus möglich. Zahlen muss deine Freundin sowieso, egal ob über eine NK Vorauszahlung an den Vermieter oder direkt an den Versorger.

Die nächste Frage ist, ob die Vermieterin auch die Grundsteuer und die Versicherung auf uns abweisen kann ?

Grundsteuer und Versicherungen für das Haus gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.

Ab wann kann die Vermieterin bei einem unbefristeten Vertrag einen Eigenbedarf angeben und uns wieder kündigen?

Sobald Eigenbedarf besteht. Das kann durchaus nach zwei Monaten sein, weil z. B. die Tochter Nachwuchs bekommt oder eben später.

TaktderWelt 
Fragesteller
 21.09.2016, 07:02

Und wie ist es bei einem befristeten Mietvertrag? ....Kann qie da innerhalb der Frist ein Eigenbedarf anmelden?

TrudiMeier  21.09.2016, 10:38
@TaktderWelt

Was heißt befristet? Handelt es sich um einen Zeitmietvertrag, der nur für eine bestimmte Dauer gilt und nicht gekündigt werden muss, weil er nach Ablauf der Zeit ausläuft? Ein derartiger Vertrag muss begründet werden. Fehlt diese Begründung,  handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag. Oder hast du einen Vertrag mit einem gegeseitigen Kündigungsverzicth für eine bestimmte Dauer unterschrieben? Es wäre hilfreich, den genauen Wortlaut dieser Klausel hier einzustellen.