Grundsteuer bezahlen, obwohl noch nicht imGrundbuch?

4 Antworten

"Schuldner der Grundsteuer ist der bürgerlich-rechtliche bzw. wirtschaftliche Eigentümer des Grundbesitzes. "(OFD Niedersachsen)

Wirtschaftlicher Eigentümer wäre hier wohl der Benutzer des Grundstücks und das ist offensichtlich nicht der Bauherr!

Die Grundsteuer ist immer zum 1.1. des Folgejahres fällig. Also egal ob du zum 1.1.2015 1 Uhr (nicht: 0 Uhr :-)) oder am 31.12.2015 die Wohnung Eigentümer der Wohnung bist - du bist immer erst ab 1.1.2016 Grundsteuer Schuldner. Kaufst du die Wohnung zum 1.1.2015 0 Uhr gilt das auch ab 1.1.2015.
Bevor du aber irgendetwas schuldest brauchst du einen Grundsteuerbescheid. Der wird von der Kommune erlassen. Dort steht auch drauf ab wann du Schuldner bist.
Bevor dieser Bescheid aber erlassen wird, braucht es eine Grundlage: der Einheitswertbescheid von Finanzamt. Eher kann die Kommune gar nicht tätig werden.
Bevor jedoch das Finanzamt den EW-Bescheid erstellt MUSST du im Grundbuch stehen.

Da es zeitlich zu Verschiebungen kommen kann, kann es also auch sein dass du vielleicht 2018 den Bescheid bekommst, das du ab 2016 zahlen musst. Wichtig ist aber immer noch das Grundbuch. An da kannst du dich darauf einstellen und schon mal Geld zurück legen.

Da kann der Verkäufer im Dreieck springen, aber anders lädt das nicht. Hat er - im Beispiel - bis 2018 nun schon Grundsteuer gezahlt, erhält er das ab 2016 natürlich wieder von der Kommune zurück.

Also: abwarten bis Grundsteuerbescheid kommt. Und ab dem Datum, welches dort drauf steht, musst du zahlen.
Ändert nix an der Tatsache das du wirtschaftlicher Eigentümer bist.

-- etwas andres ist es, wenn zb im Kaufvertrag drin steht dass du ab Zahlung der Kauf Summe auch für die Grundsteuer aufkommmst. Das ist aber rein privat rechtlich und hat nix mit dem Gesetz zu tun.
Ginbt es so eine Regelung nicht ... abwarten und Tee trinken :-)

PS: hab im Finanzamt genau in dem Bereich (Bewertung) gearbeitet. Wenn noch fragen sind einfach auch dort mal anrufen.

Garfield0001  06.04.2016, 12:30

... zumindest in Sachsen

Maeeutik  06.04.2016, 22:20
@Garfield0001

Exekutiert der Freistaat Sachsen Bundesrecht abweichend vom Rest der BRD-Bundesländer?!

Im Regelfall trägt der Käufer die öffentlichen Lasten ab Besitzübergang. Dieser erfolgt normalerweise mit vollständiger Kaufpreiszahlung. Für Näheres müsste man aber den Vertrag sehen.

ihr habt nen Kaufvertrag auf Raten, Vertrag liegt dem Notar vor. Ihr seid Nutzniesser, damit auch für sämtliche Kosten rund ums Haus zuständig.