weg - eigentümer zahlt kein hausgeld möchte aber bei einem wasserschaden geld von der wohngebäudeversicherung?

3 Antworten

Mal meine Meinung dazu, aber wenn es doch wohl eh schon beim Anwalt liegt, dann würde ich auch den dazu befragen.

Auch mit Hausgeldrückstand hat der betreffende Miteigentümer die gleichen Rechte wie alle anderen auch. Seine Pflichten, die Hausgeldzahlung, muss man halt rechtzeitig und schnell einklagen gehen, was ihr ja gemacht habt.

Man kann ihn nicht einfach deswegen aus den Rechten ausschließen, das geht nicht.

Möglich aber wäre, falls die Versicherung nur in Geld den Schaden bezahlt, diese Erstattung pfänden zu lassen über eine Drittschuldnererklärung. Dafür braucht man aber erstmal einen vollstreckbaren Titel.

Wenn nur in Geld bezahlt wird, würde ich aber nochmal schnell zum Anwalt rennen, denn es sind ja auch Schäden im Gemeinschaftseigentum vermutlicherweise und wenn der seinen Schadenanspruch bekommen hat, ist der Schaden ja immer noch da und jetzt werden Handwerker beauftragt, die Schäden im Gemeinschaftseigentum zu reparieren und der zahlt dann wieder nicht. Dieser Teil der Schadenerstattung durch die Versicherung ist in jedem Fall auf dem gemeinschaftlichen Konto zu behalten und nicht auszahlungsfähig an ihn, da es eben der Teil für das Gemeinschaftseigentum ist und nicht für Schäden in seinem Sondereigentum gezahlt wird.

Nicht einfach das... und wie ist das jetzt mit der Versicherung? Zahlt die pauschal oder nur nach Angeboten von Handwerkern? Normal lässt man reparieren und reicht dann die Rechnungen dort ein.


Schadensbeseitigung?

Geht es darum zu entscheiden ob Ihr das Geld nehmt oder eine Reparatur beauftragt?

Ich denke, dass es hier um zwei verschiedene Fälle geht. Wenn jemand sein Hausgeld nicht zahlt, dann geht man zum Anwalt und holt sich die Kohle. Da er Miteigentümer ist hat er wohl die gleichen Rechte und Pflichten wie alle.

Ich glaube nicht, dass seine Schulden daran etwas ändern.

Die Frage dürfte aber zu spezifisch sein. Da es um Geld geht geht man zum Anwalt und lässt sich mal beraten! Oder geht es um so wenig, dass es sich nicht lohnt?

KleinerSonne 
Fragesteller
 21.02.2017, 16:25

Also eine Klage bzgl. Der fehlenden Hausgeldzahlungen läuft. Da sind wir dran. Mich ärgert jetzt nur das er seinen Pflichten nicht nachkommt aber sein Recht das der Schaden jetzt gemacht werden soll daß will er durchdrücken... Deswegen wollte ich mal hören ob sich damit einer auskennt. Sonst werden wir wieder zumal Anwalt gehen...

Erklär mal wie er UND Du Eigentümer sein können?

Akecheta  21.02.2017, 16:17

WEG=Wohnungseigentümergemeinschaft. Beide sind Miteigentümer.

KleinerSonne 
Fragesteller
 21.02.2017, 16:21

Ja uns gehört eine Wohnung und dem anderen Eigentümer eine.... Insgesamt hat unsere WEG 3 Miteigentümer...