Große Witwenrente nach volljährigkeit des Kindes
Hallo, mein Mann starb 2006. Wir haben ein gemeinsame Tochter, das zu dem Zeitpunkt 7 Jahre alt war. In Folge dessen bekomme ich die grosse Witwenrente. Wenn meine Tochter 18 Jahre wird, bin ich gerade 45. Meine Frage: Behalte ich dann die die große Witwenrente oder bekomme ich dann die Kleine weil ich zu dem Zeitpunkt schon 47 Jahre alt sein müsste?
2 Antworten
Du behältst die große Witwenrente.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Rente
Das Kriterium für die große Witwenrente ist ein zu versorgendes Kind und/oder das Erreichen des 45. Lebensjahres. Die große Witwenrente bleibt also weiterhin erhalten
Die "kleine Witwenrente" gibt es in der Praxis kaum. Da auf diese eigenes Einkommen voll angerechnet wird, bekommt diese praktisch niemand.