Große Witwenrente nach volljährigkeit des Kindes

2 Antworten

Du behältst die große Witwenrente.

Das Kriterium für die große Witwenrente ist ein zu versorgendes Kind und/oder das Erreichen des 45. Lebensjahres. Die große Witwenrente bleibt also weiterhin erhalten

Die "kleine Witwenrente" gibt es in der Praxis kaum. Da auf diese eigenes Einkommen voll angerechnet wird, bekommt diese praktisch niemand.