Fahrerflucht in der probezeit Konsequenzen?

8 Antworten

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist immer eine Straftat.Ohne Personenschaden wird es zu einer Verurteilung zu einer Geldstrafe und möglicherweise auch einem zeitlich befristete Fahrverbt kommen.

Eine Fahrerflucht hat also Folgen, ob Probezeit oder nicht, spielt keine Rolle.

In der Probezeit wird das als A-Verstoß gewertet, was grundsätzlich eine Verlängerung dieser sowie die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge hat.

1400 € ist ein kritischer Betrag. Die Gerichte sehen in der Regel im Bereich von 1300 - 1500 € die Grenze zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Voraussetzung ist allerdings, dass dir diese Schadenshöhe beim Unfall auch bewusst war.

Es kann also, muss aber nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis kommen.

Sollte es dazu kommen, wird eine Sperrfrist festgelegt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf die Fahrerlaubnis wieder erteilt werden. In deinem Fall würde ich mit 6 - 12 Monaten rechnen. 6 Monate vor Ablauf der Sperre kannst du den Antrag auf Wiedererteilung stellen. MPU oder eine neue Prüfung dürften nicht erforderlich sein.

Da du von Jugendgerichtshilfe schreibst, kann also noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen. Im Falle einer Verurteilung drohen vermutlich Sozialstunden.

CheyenneSch 
Fragesteller
 04.04.2018, 14:07

Nein ,die JGH meinte ich werde vermutlich nach erwachsenen Strafrecht verurteilt. Ich habe jedoch sofort am nächsten Tag die versicherung konaktiert und der schaden ist schon längst bezahlt. Und als die polizei da war gaben sie mir die Nr des geschädigten,den ich auch sofort angerufen und mich entschuldigt habe. Er war auch nicht sauer,er fand es nur blöd das ich einfach gefahren bin

Darum verstehe ich nicht weshalb mir mein schein länger entzogen werde sollte.

AntonAntonsen  04.04.2018, 17:01
@CheyenneSch

Ich habe ja nicht geschrieben, dass es so sein wird. Aber aus der ferne kann man auch nicht mit Sicherheit sagen, dass es nicht so sein wird.

Die Entziehung bei Fahrerflucht ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Regelbeispiel aus dem § 69 StGB.

(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach §  62bedarf es nicht.
(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen
3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§  142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist,
so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

Die Voraussetzungen habe ich dir beschrieben ("bedeutender Schaden" ≙ 1300-1500 €, der dir auch bekannt sein musste). Der Richter muss nun in der Verhandlung klären, ob diese Voraussetzungen vorliegen. Weitere Voraussetzung ist natürlich auch, dass überhaupt eine Verurteilung wegen Fahrerflucht erfolgt.

Wenn die Voraussetzungen vorliegen sieht das Gesetz nun mal grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis vor.

Zu guter Letzt steht da aber noch "... ist in der Regel als ungeeignet ...". Das bedeutet, dass der Richter auch bei Vorliegen der Voraussetzungen in geeigneten Fällen vom Entzug der Fahrerlaubnis absehen kann.

In deinem Fall (grenzwertige Schadenshöhe, Einsicht, Wiedergutmachung, Entschuldigung) kann ich mir gut vorstellen, dass es nicht zu einer Entziehung kommt. Aber fest versprechen kann man es hier nicht.

CheyenneSch 
Fragesteller
 05.04.2018, 06:12
@AntonAntonsen

Habe lediglich eine Geldstrafe und die Gerichtskosten bekommen 👍🏻

AntonAntonsen  05.04.2018, 07:08
@CheyenneSch

Danke für die Rückmeldung.

Hauptziel erreicht.

Dazu kommen noch:

  • Eintrag im Bundeszentralregister
  • 2 Punkte in Flensburg
  • Aufbauseminar und Probezeitverlängerung

Ich nehme an, der Tipp, bei einer Berührung im Zweifel lieber die Polizei zu rufen, ist nicht mehr notwendig ;-)

CheyenneSch 
Fragesteller
 05.04.2018, 10:35
@AntonAntonsen

Von Aufbauseminar und probezeitverlängerung hat aber im Gericht niemand was gesagt

CheyenneSch 
Fragesteller
 05.04.2018, 11:23
@AntonAntonsen

Darauf hätte mich doch die Richterin oder Staatsanwalt hinweisen müssen

AntonAntonsen  05.04.2018, 11:33
@CheyenneSch

"Können" vielleicht, "müssen" aber nicht.

CheyenneSch 
Fragesteller
 05.04.2018, 12:24
@AntonAntonsen

Wie lange dauert es bis ein Brief kommt

AntonAntonsen  05.04.2018, 12:44
@CheyenneSch

Nach Angaben von anderen mehrere Wochen bis wenige Monate.

Hast du keinen Anwalt?

Den Schaden würde ich nochmal überprüfen lassen. Denn ab einem Schaden von 1300 Euro gilt die nächsthöhere Stufe der Strafe.

Wenn der Schaden 1.300 Euro übersteigt: Neben einer hohen Geldstrafe, die den Rahmen eines Monatsgehalts durchaus sprengen kann, kommen außerdem drei Punkte in Flensburg sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis auf den Unfallflüchtigen zu. Er darf im Anschluss in der Regel mindestens sechs Monate lang keine neue Fahrerlaubnis beantragen (Sperrfrist).

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/#welche_strafe_droht_bei_fahrerflucht

Und das ist noch nichtmal auf die Probezeit zugeschnitten. Es wird also noch ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit dazukommen.

verreisterNutzer  04.04.2018, 12:03
Den Schaden würde ich nochmal überprüfen lassen. Denn ab einem Schaden von 1300 Euro gilt die nächsthöhere Stufe der Strafe.

Die Schadenssummen passen in den allermeisten Fällen recht genau, lassen sich aber evtl verhandeln wenn es nur um ein paar Euro geht.

Dazu würde ich das Gespräch mit dem Geschädigten suchen und darum bitten, die 100 Euro aus dem Kostenvoranschlag heraus zu lassen, vielleicht lässt sich die Werkstatt darauf ein 100 Euro aus dem KVA heraus zu lassen. Dafür drückst du dem Geschädigten die 100 Euro bar in die Hand.
Falls das Kfz bereits repariert wurde wirds natürliich schwirig mit dem Geschädigten zu verhandeln

CheyenneSch 
Fragesteller
 04.04.2018, 12:12

Jugendgerichtshilfe und auch die Leute vom Amtsgericht (wollte gerichtskostenbeistand beantragen) meinten bei so einer Lappalie wäre kein anwalt nötig,sollte ich lieber das Geld für die Geldstrafe sparen

Was sagt denn Dein Anwalt dazu? Ohne solltest du keinesfalls irgendwas aussagen.

Einzig Schadensbegrenzung durch lückenlose Aufklärung und Reue kannst du ohne Anwalt betreieben. Trotzdem die dringende Empfehlung, nimm Dir einen Anwalt, auf die paar hundert Euro kommt es nun auch nicht mehr an und der Anwalt kostet unterm strich weniger als was Du unterm Strich durch keinen Rechtsbeistand mehr zahlen musst.

Fahrerflucht ist keine Ordnungswidrigkeit mehr. Da kann man nicht pauschal sagen was die blüht.

Fest steht das deine Probezeit verlängert wird und du an einem Aufbauseminar teilnehmen musst.

Alles weitere wird dann evtl der Richter sagen.