Kommt es nach einem halben Jahr noch zu ner Gerichtsverhandlung bei Fahrerflucht?
Ich habe vor genau einem halben Jahr einen Unfall mit Fahrerflucht beobachtet und es der Polizei gemeldet. Ich habe damals eine schriftliche Zeugenaussage abgegeben bei der Polizei.
Wird es nach so langer Zeit noch zu einer Gerichtsverhandlung kommen, wo ich als Zeuge auftauchen muss, oder wird sich das schon erledigt haben?
Ich habe bis heute noch nichts gehört.
11 Antworten
Kann sein, dass Du noch eine Zeugenaussage machen musst.
Kann es auch sein, dass es sich schon erledigt hat - Strafbefehl oder Einstellung gegen Zahlung an Staatskasse
Es kann auch sein, dass der Flüchtige einen Strafbefehl bekommen und bezahlt hat. Die wenigsten Unfallfluchten werden bei Gericht verhandelt.
Du hast eine Aussage gemacht, die auch schriftlich vorliegt. Wenn sich keine Fragen ergeben und alles schlüssig ist, kann das reichen.
Wenn Einigkeit zwischen Geschädigten:Schuldner sowie den Versicherungen herrscht, gibt es keinen Grund für ein gerichtliches Verfahren.
Gruß S.
Ja das ist gut möglich
Du kannst davon ausgehen, dass da ein Prozeß mit dir als Zeugen stattfinden wird. Nur wann - das ist die Frage. Bei der Überlastung der Gerichte (und coronabedingt) kann es schon noch dauern.