Fahrerflucht, womit habe ich in der Probezeit zu rechnen?!

4 Antworten

Das ist eine STRAFTAT nach §142 StGB.... Also wird da jetzt die Staatsanwaltschaft ermitteln und ein Richter entscheiden. Das Strafmaß geht bis zu 3 Jahren. "(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Abs. 3)." ( Du wirst niemanden glaubhaft machen können, dass du über 24 Stunden im Affekt und in Panik warst und von daher die Polizei nicht über den Vorfall informieren konntest. Mal ganz abgesehen davon, dass 5000 Euro sicher ein bedeutender Sachschaden ist, wobei unerheblich ist, in welchem Mass dein "eigenes " Fahrzeug beschädigt wurde. )

Du musst hier im Zuge des Strafverfahrens sicher mit einem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen da der Schaden doch bedeutend ist. Sehr wahrscheinlich wird die Fahrerlaubnis auch schon in den nächsten Tagen vorläufig entzogen. Einige Wochen später wird dann der Strafbefehl erlassen, richte Dich auf Folgendes ein:

  • Geldstrafe von 25 - 45 Tagessätzen
  • Entzug der Fahrerlaubnis von ca. 12 Monaten
  • Absolvierung Aufbauseminar vor Neuerteilung der FE, dadurch Probezeitverlängerung um 2 Jahre
  • Probezeit ruht während des Entzuges der FE

Naja zum Schaden, den muss ein Gutachter feststellen, wenn du in nen Ferrari gefahren bist, steigst mit 5000 eh gut aus ;D Fahrerflucht ist eine Straftat, du kannst sowohl mit Geld als auch mit Freiheitsstrafen belangt werden. Fahrverbot wird sicher dazu kommen, ob sie dir den Schein gleich knipsen ka..

"Fahrerflucht" (korrekt: "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort") ist eine keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat (§ 142 StGB). Du hast daher mit einer Strafgerichtsverhandlung und einer Verurteilung zu einer Geldstrafe zu rechnen. Möglicherweise wird die Sache auch durch einen Strafbefehl, also ohne Gerichtsverhandlung erledigt, wenn du damit einverstanden bist. Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich.

Kommt es zur Verurteilung oder zu einem Strafbefehl, dann wird dir gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB deine Fahrerlaubnis entziehen und gemäß § 69a StGB eine Sperrfrist von mindestens 6, eher aber 12 - 18 Monaten, für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festsetzen.

Deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. Sie ruht bis zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis und läuft erst dann weiter. Vor der Neuerteilung musst du noch die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nachweisen.

Nach der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gilt für dich nicht mehr das "normale" Probezeitsystem. Statt dessen wirst du bei einem weiteren A- bzw. bei je zwei weiteren B-Verstöße innerhalb der Restprobezeit zur MPU geschickt.

Merke: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine recht schwerwiegende Straftat, deren Folgen du nun zu tragen haben wirst. Wird denn in der Fahrschule nicht mehr gelehrt, dass man sich nicht unerlaubt vom Unfallort entfernen darf?

Vienna1000  31.07.2013, 16:52

Vielleicht noch eine Anmerkung: Wenn in einem Strafbefehl über 90 Tagessätze angeführt werden, dann isser ohne Widerspruch auch gleich noch mit vorbestraft.