Darf mein Vermieter meine Waschmaschine mitnutzen?
Hallo zusammen,
ich bin derzeit auf Wohnungssuche und habe auch eine tolle Wohnung nach meinen Vorstellungen gefunden, allerdings setzen die Vermieter als Bedingung voraus, dass sie die Waschmaschine mitbenutzen dürfen. Sie wohnen nebenan und haben anscheinend keinen Platz in Ihrer Wohnung, die Waschräume im Keller haben sie gar nicht erst erwähnt.
Im Internet habe ich gelesen, dass der Vermieter eigentlich gar keinen Schlüssel haben darf. Ist das also trotzdem erlaubt, wenn man sich darüber einigt?
Muss/Kann man so etwas anzeigen?
Sie haben beim Face-time-Telefonat ausdrücklich gesagt, dass es Voraussetzung für die Mieter ist, dass sie selbst die Waschmaschine mitnutzen, ansonsten suchen sie sich andere Mieter, die das okay finden.
Hinzu kommt noch, dass sie die Wohnung eigentlich selbst mieten und Untermieter suchen, um sich ihre Wohnung zu finanzieren.
Vielen Dank schon mal!
ist das dann deine Waschmaschine oder steht sie schon da....
Das ist deren Maschine, ich habe aber gesagt, dass ich gerne eine eigene mitbringe, wenn es um das Gerät geht. Sie meinten dann aber, dass sie eben "keinen Platz" mehr haben..
Und die gehen dann immer durch deine Wohnung in deine Waschküche um ihre Wäsche in ihrer Maschine zu waschen ?
ja genau, die steht in der Küche.. Lasse das wohl lieber sein. Auch in "mienem" kellerabteil haben sie schon zeug stehen, das habe ich also auch nicht komplett zur verfügung..
14 Antworten
Geht gar nicht!
Ich lasse doch nicht ständig meinen Vermieter in meine Wohnung, nur damit der seine Wäsche waschen kann. So einen Schwachsinn sollte man vermeiden, indem man auf die Wohnung verzichtet.
Es ist schon bescheiden, wenn ein Vermieter mit im gleichen Haus wohnt. Aber dass er noch in meine Wohnung kommt zum Wäsche waschen, ist schlichtweg absurd.
Dann ginge der Strom und Wasser alles auf deine Rechnung. Lass dich blos nicht auf sowas ein. Finger weg. Außerdem würden sie jederzeit Zutritt in deine Wohnung wollen. Was käme als Nächstes? Bei dir Fernsehen, Essen kochen?
Suchen Sie sich etwas "Normales"!
Verworrene Verhältnisse, mit diesen Vermietern wirst du wahrscheinlich nicht glücklich.
Wenn die Waschmaschine in deiner Wohnung steht, würde ich das ablehnen, bzw. etwas anderes suchen. Das heißt ja, dass der Vermieter im Umkehrschluss 24/7 deine Wohnung betreten darf.
Hinzu kommt noch, dass sie die Wohnung eigentlich selbst mieten und Untermieter suchen, um sich ihre Wohnung zu finanzieren.
Das wäre das 2. Ausschlusskriterium. Zum einen besteht die Gefahr, dass dies ohne Wissen des eigentlichen Vermieters erfolgt, zum anderen wird es für Euch problematisch, wenn euer Untervermieter kündigt.
werde das vielleicht noch mit einfließen lassen, dass das laut meiner "Recherche" nicht erlaubt ist
Das stimmt so nicht. Es ist erlaubt, wenn sich beide Vertragsparteien dahingehend einigen. Ich würde das gar nicht auf der persönlichen Schiene austragen, sondern einfach unbegründet absagen.
Achso, okay, danke!
Alles klar, dann wirds ne fette Absage :D werde das vielleicht noch mit einfließen lassen, dass das laut meiner "Recherche" nicht erlaubt ist und ich ihnen viel Erfolg bei der weiteren Suche wünsche :P