Darf man auf Feldwegen betrunken Auto fahren? Genaue Begründung!

7 Antworten

Hi, nur wenn der Feldweg privat ist, die Erlaubnis da ist(falls Fremdbesitz) und niemand gefährdet wird (kein fremder Verkehr). Der Feldweg dar nicht öffentlich sein. Näheres siehe Link. Gruß Osmond http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=20080 Ein Weg ist - ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse oder eine verwaltungsrechtliche Widmung - öffentlich i. S. des Verkehrsrechts, wenn er entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann zur Benutzung zugelassen ist und auch so benutzt wird. Der tatsächliche Zugang für die Allgemeinheit genügt allein nicht als Voraussetzung für die Bewertung eines Weges als eines öffentlichen. Hinzu kommen muss die Zweckbestimmung zum öffentlichen Weg durch den Verfügungsberechtigten, die auch in einer stillschweigenden Duldung einer tatsächlich erfolgenden Benutzung durch die Allgemeinheit erblickt werden kann (BGH, Urt. v. 05.01.1962 - VRS Bd. 22 S. 185).

Ein öffentlicher Weg behält die Eigenschaft der Öffentlichkeit, wenn und soweit er nicht für alle Arten des Straßenverkehrs gesperrt wird (OLG Braunschweig, Urt. v. 03.01.1964 - VRS Bd. 27 S. 392).

Man sollte überhaupt nicht betrunken Autofahren. Selbst wenn es auf einem abgesperrten Gelände rechtlich möglich wäre. Solche Spitzfindigkeiten deuten von einer charakterlichen Unreife ein Auto zu führen. Selbst auf Privat und nicht öffentliche zugänglichem Gelände kann durch die Einschränkungen durch den Alkoholgenuss etwas passieren. Wenn schon Alkohol, dann ohne Fahrzeug. Beides lässt sich nicht vereinbaren

Wenn der Feldweg öffentlich zugänglich ist, gilt die StVO und Du darfst somit nicht betrunken sort fahren. Wenn der Feldweg durch einen Zaun, oder eine bauliche Maßnahme für andere nicht zugänglich ist, ist es laut StVO nicht verboten. Es kann aber sein, daß Du es aufgrund anderer Gesetze nicht darfst. Wenn Du z.B. durch die Trunkenheitsfahrt fremde Gegenstände oder Tiere beschädigst/verletzt, greifen die Gesetze, die z.B. für den Tierschutz gemacht wurden.

Du darfst überhaupt nicht betrunken fahren egal wo. Es heißt Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen und nicht Erlaubnis von Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Raum.Du kannst sogar den Führerschein verlieren wenn du betrunken Fahrrad fährst

gogl85 
Fragesteller
 02.12.2010, 19:34

aber nur auf öffentl. Straßen oder nicht? Wenn nicht, Beleg?