Eigentum eines Fremden verkauft?

5 Antworten

Entscheidend ist, ob sich das Fahrzeug bereits in deinem Eigentum befindet und ob es verpfaendet wurde (ist bei einer Finanzierung ueber eine Bank in aller Regel der Fall).

Auch bei einer Ratenzahlung findet die Eigentumsuebertragung schon vor der vollstaendigen Bezahlung statt, wenn nicht ausdruecklich ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.

zu wenig Angaben in der Frage. Das ein Fahrzeug finanziert ist, verhindert nicht den Eigentumsübergang. Weiterhin repräsentiert der Fahrzeugbrief auch nicht das Eigentum, entgegen mancher fehlerhaften Meinung.

Aus diesem Grunde wird bei Bankfinanzierungen ein Sicherungsübereignungsvertrag abgeschlossen, damit das Fahrzeug definitiv der Bank gehört und der Fahrzeugbrief einbehalten. Der Vertrag ist genau aus dem Grunde erforderlich, weil der Brief eben nicht das Eigentum verkörpert.

Bei Privatfinanzierung ist i.d.R. kein Sicherungsübereignungsvertrag abgeschlossen worden, was bedeuted, das die Forderung sich nur aus einem evt. vorliegenden Kreditvertrag ergibt.

In diesem Fall kann nur die Forderung im gerichtl. Mahnverfahren geltend gemacht werden, nach Zuteilung eines vollstreckbaren Titels könnte dann das Fahrzeug auch Gegenstand der Beschlagnahme durch Gerichtsvollzieher werden.

Ganz einfach:
Wer einen Kaufvertrag hat, kann sein Eigentum nachweisen und kann es dementsprechend auch verkaufen!

Wer keinen Nachweis hat, dass ihm das Fahrzeug gehört, hat auch keinen Rechtsanspruch darauf!

Ich nehme an, dass du einen sehr geringen Betrag für das Fahrzeug angezahlt hast und dich nun beschwerst, dass es an jemand anderen verkauft wurde.

In diesem Fall hattest du keine Rechte an dem Fahrzeug (da du keinen Kaufvertrag hattest) und kannst nun nur versuchen, deine Anzahlung wieder zurückzubekommen!

Naja es ist schon im Prozess der Eigentumsübertragung 😅 Eigentum gehört halt immer einer Person oder Personengruppe weil man schlecht sagen kann, mir gehören die Hinterreifen und dem anderen die Vorderreifen xD

Was ich damit sagen will ist, ich glaube Hehlerei ist was anderes.

Ob es erlaubt ist oder nicht ist glaube ich vertraglich vorher geregelt? Ich warte aber auch selbst noch auf Antworten, finde deine Frage gut.

DerCaveman  18.07.2020, 03:36
Naja es ist schon im Prozess der Eigentumsübertragung

Was soll das denn sein? Entweder wurde das Eigentum bereits uebertragen oder eben nicht. Die Eigentumsuebertragung erfolgt grundsaetzlich mit der Uebergabe an den Kaeufer und hat mit der Bezahlung nichts zu tun. Allerdings kann man auch einen Eigentumsvorbehalt des Verkaeufers bis zur vollstaendigen Bezahlung vereinbaren. Dann erfolgt die Eigentumsuebertragung tatsaechlich erst mit der vollstaendigen Bezahlung. Ohne eine solche Vereinbarung erfolgt sie aber direkt mit der Uebergabe.

Daniel2492  18.07.2020, 03:40
@DerCaveman

Ich meinte damit, dass das Recht, bestünde eine sinnvolle Möglichkeit dazu, eine Eigentumsübertragung über die Dauer laufen lassen würde. Da das aber zu umständlich und schwierig ist und es immer verantwortliche und besitzer usw. im Recht braucht ist jemand der etwas zu 99% abbezahlt hat vielleicht immer noch nicht Eigentümer und der der 1% besitzt Eigentümer oder umgekehrt. Ich denke jedenfalls dass ein Gericht dies als nicht so schwere Straftat ansehen würde wie Diebstahl, Hehlerei etc. und die Umstände mildernd wirken würden (kann damit auch danebenliegen, aber denke ich halt, dass man da nicht so wirklich mehr von "fremd" sprechen kann.

klar kannst du verkaufen; nur: ohne Brief/Zulassungsbescheinigung II kann keine Ab/Ummeldung erfolgen. die Bank hätte in dem Falle den Kreditbetrag zurück. oder es muss der Käufer in den Vertrag einsteigen, da hat aber das letzte Wort die Bank.