berufskrankheit aussteuerung
Ist es nicht so wenn man aus gesteuert wird und eine Berufskrankheit hat das die Berufsgenossenschaft die finanzielle Absicherung tragen muss oder sehe ich das falsch waer wäre sonst zuständig und noch eine Frage ab wann zählt das Krankengeld ab Arbeitsunfähigkeit wie die Krankenkasse sagt das kann ja nicht sein das sind dann keine 18 Monate vier Wochen werden da ja unterschlagen
2 Antworten
Aaaalso...du bist lange wegen einer (1) Krankheit krank gewesen und bist ausgesteuert worden. Das heißt auch das du deswegen NICHT mehr Krank geschrieben wirst. Nun folgt - logischer weise - du bist NICHT MEHR KRANK !!! (für das Arb-Amt, du hast nur "EINSCHRÄNKUNGEN") Daraus folgt, Arbeitsamt, Abt. REHA (Abteilung Rehabilitation) dort wird versucht dir eine Arbeit anzudrehen die zu deinen " Einschränkungen" passt. (Viel Spaß, ich bin bis zur Inv.- Rente 15 Jahre durch die Gegend gescheucht worden) Dein Arzt gibt einen Brief ans Arb-Amt, da steht drin was du noch machen kannst, dann wird gesucht. (Äh, sollte ein Witz sein, suchen musst DU) Wie jeder Arb-lose bekommst du eine Liste in die Hand gedrückt und musst jeden Monat 2 Versuche bestädigen eine Arbeit zu bekommen. Als einer von Abt. Reha reicht es aber Telefonisch zu suchen. Also auf der Liste drauf schreiben : Firma soundso, Tel.Nr. soundso, gesprochen mit Fr. XXX, Ergebnis = 0. Das 1 oder 2 X im Monat, in letzter Zeit reichte auch 1 X, im Schnitt aller 1/4 Jahre wirst du dann zum Arb-Amt geladen, Liste vorgelegt, 10 Min gelabert ja-ja Zeiten schlecht, mit den Einschränkungen sowieso, usw. usf. kurz im Computer gesucht, nichts gefunden ew. neue Liste wenn die alte voll ist, und tschüß. ABER DIE LISTE IST LEBENSWICHTIG!!! Wie es dir geht, was du machst, egal. Aber wehe auf der Liste fehlt eine Eintragung!! Oder gar die Liste vergessen, auweija.
Ausgesteuert wirst du wenn du etwa 1,1/2 Jahre von 3 Jahren Krank warst. Wenn du verschiedene Krankheiten hast, wirst du auch keine Probleme mit Krankengeld usw. bekommen. Ich vermute einfach mal du hast eine Krankheit die nicht nur eine folge auf den Körper hat. Z.B. was mit der Psyche, oder "Rücken", oder div. Kopfschmerzen oder so. DU kannst das sowieso nicht entscheiden, das macht dein Arzt. (Ich habe Saudumm geguckt als der Arzt mir sagte "Ausgesteuert" und Tschüß!!) Was nun folgt ? Kommt auf die Krankheit und dem Arzt an. Z.B. ein Bergarbeiter mit Rheuma- Berufskrankheit, Rente. Aus. (Äh, das war mal so einfach. Heute..) Andere Leute, andere Berufe, andere Krankheitsbilder, andere folgen. "Ausgebrannte" Lehrer haben eine Vielzahl von Krankheitsbilder aber nur eine Ursache. Der Arzt muß die Ursache finden und etwa eine Umschulung vorschlagen oder Rente vorschlagen oder eben auch Abteilung Reha beim Arb.-Amt um eine Arbeit zu finden die z.B. ohne Publikumsverkehr auskommt.
Die Abteilung ReHA beim arbeitsamt sind die auch nicht für eine teilhabe zum Arbeitsleben zuständig , Umschulung oder was machen die den ganzen Tag da
Abteilung ReHA sind die da nicht zuständig für umschulung
Krankengeld gibt es ab der 7. Woche, 6 Wochen gibt es ja Lohnfortzahlung durch en Arbeitgeber. Du mußt einen Antrag auf Rente bei der Berufsgenossenschaft stellen. Dann wirst Du zur ARGE gehen müssen wegen einer anderen Arbeit bzw. Umschulung.
Lohnfortzahlung hat es nicht gegeben es geht mir darum ob die Arbeitsunfähigkeit schon zur Berechnung des krankengeldes zählt , so sagt aber die Krankenkasse das kann aber nicht sein
muß ja, wenn es keine Lohnfortzahlung gab.
Arbeitgeber hatte mich einfach abgemeldet und seit dem habe ich nur probleme
Umschulung muesste dann auch über die Berufsgenossenschaft gehen
Bin noch nicht aus gesteuert kommt bald in 3 Monate habe leider mehr als eine Diagnose leider