Krankenkassenwechsel - kein Anspruch auf Krankengeld?
Hallo!
Ich verzweifle langsam, aber sicher und weiß nicht weiter. Folgendes hat sich in den letzten Monaten zugetragen und hoffe hier Antworten zu finden:
Alles begann Anfang des Jahres, als ich aufgrund eines Burnouts 5 Wochen krank geschrieben war und kurzer Hand die Kündigung erhielt (rechtens, da ich mich noch 2 Wochen in der Probezeit befand).
Vom 30.04.2013 bis 14.08.2013 erhielt ich Arbeitslosengeld I.
So weit so gut, aber wo liegt nun das Problem: Am 17.07.2013 wurde ein psychologisches Gutachten (Gutachter, der mit der Agentur für Arbeit zusammenarbeitet) erstellt, das besagt, ich könne 6 Monate keiner Arbeit nachgehen..
Der nächste Termin bei meiner Sachbearbeiterin fand am 15.08.2013 statt. Ich war guter Dinge, fühlte mich gesundheitlich gut und wollte mich bereit erklären eine 20 - 30 Stunden Tätigkeit aufzunehmen. Meine Sachbearbeiterin machte mir einen Strich durch die Rechnung. Das Amt sei noch bis 01.09.2013 für mich zuständig, ich solle mich schnellst möglich krank schreiben lassen, um Krankengeld zu erhalten, hierfür hätte ich bis 01.09. Zeit.
Kein Problem, dachte ich mir. Am 27.08.2013 (laut Sachbearbeiterin noch vollkommen im zeitlichen Rahmen) ließ ich mich krank schreiben, legte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Amt vor, schickte meiner Krankenkasse das Gutachten, um alles so schnell wie möglich ins Rollen zu bringen, um meine Rechnungen weiterhin Zahlen zu können...
Problem 1: Die Agentur für Arbeit möchte nun von mir eine Rückerstattung in Höhe von € 285,00. Ich habe wissen müssen, dass ich zwischen dem 15.08 und dem 31.08.2013 keinen Leistungsanspruch mehr hatte - wie denn, wenn mich die Sachbearbeiterin falsch informiert?
Problem 2: Im Juni kündigte ich meiner alten Krankenkasse zum 31.08.2013. Seit dem 01.09.2013 greift nun die neue KV. Diese fühlt sich aber nicht zuständig für mich und möchte kein Krankengeld zahlen, weil ich keinen Anspruch habe (aufgrund der kurzen Mitgliedschaft).
Im Moment weiß ich nicht, wie ich meinen Lebensunterhalt bestreiten soll....Weder das Amt noch die Krankenkasse fühlen sich verantwortlich für mich....
Was kann ich tun? Ist es rechtens, dass die Krankenkasse kein Krankengeld zahlen will? Wie lange muss ich denn Mitglied sein, um Anspruch zu haben???
Ich danke Euch bereits jetzt für jeden noch so kleinen Tipp bzw. für jede Antwort.
5 Antworten
wie denn, wenn mich die Sachbearbeiterin falsch informiert?
hast du das schriftlich?
na dann kannst du das leider auch nirgends verwenden.. das wird ja keine sachbearbeiterin freiwillig einräumen..............
Das ist wohl wahr.. leider
Zuerst würde ich der ARGE Leitung den Sachverhalt schriftlich vortragen,. (Schreiben nicht an die Sachbearbeiterin senden.)! mit der Bitte um Klärung. Offenbar wurdest du falsch beraten. Gleiches würde ich mit einem Schreiben an die Geschäftsleitung der neuen KK richten und nachfragen, worauf die sich mit ihrer Ablehnung kein Krankengeld zu zahlen, berufen.
Wenn die kurze Mitgliedschaft der Grund sein sollte, dann wende dich an die alte KK und fordere das Krankengeld.. Auch hier das Schreiben an die Geschäftsleitung richten.
Zudem würde ich gegen den Bescheid der ARGE, 285.00 e zurückzahlen zu müssen, sofort Widerspruch einlegen. Die müssen das dann überprüfen.
Die Schreiben immer an die Vorgesetzten ( Geschäftsleitung) richten !!!
mich wundert, dass der Krankenkassenwechsel überhaupt vollzogen wurde. ich versuche es mal zusammen zu fassen:
. . . - 29.04.2013 über den Arbeitgeber (Beschäftigungsverhältnis) versichert, aber krankgeschrieben
30.04. - 14.08.2013 Arbeitslosengeldbezug
15.08. - laufend ohne jegliche Leistungen von Agentur für Arbeit oder Hartz und auch kein Krankengeld
31.08.2013 geplante Kündigung/Beendigung der Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse
demnach hast du also seit dem 15.08.2013 keinen Versicherungschutz.
Frage: für welche Zeiten hast du Krankmeldungen bzw. Auszahlscheine an die Krankenkasse geschickt/gegeben?
Krankengeldanspruch hat man nur, wenn man zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit auch mit Krankengeldanspruch versichert ist. durch deine Versicherungslücke bzw. deinen nicht bestehenden Versicherungsschutz seit dem 15.08.2013 besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld.
Das klingt plausibel. Die Arbeitsunfähigkeit begann am 27. August 2013... Da macht man, was einem die Sachbearbeiterin sagt und bekommt dennoch einen Arschtritt. Bevor Du fragst: Ich habe Ihre Aussage nicht schriftlich. In ihrem Schreiben, anlehnend an das Gespräch, stand nur, ich solle der Agentur für Arbeit zeitnah die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zukommen lassen..
Den KV-Wechsel habe ich vollzogen, weil meine alte KV keine privatärztlichen Psychotherapeuten abgerechnet hat. Einen Platz bei einem "Kassen-Therapeuten" habe ich nicht bekommen.
mit dem Kassenwechsel habe ich eigentlich nicht deine Beweggründe gemeint, sondern eher den zugrunde liegenden Versicherungstatbestand. wer hat dich denn zum 1.9. bei der neuen Kasse angemeldet? der Kassenwechsel wird erst vollzogen, wenn die zur Meldung verpflichtete Stelle den Versicherten anmeldet. da du keine meldepflichtige Stelle hast (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Arbeitgeber usw.) versuche ich gerade herauszufinden, wie ein Kassenwechsel da rein rechtlich vollzogen werden konnte?!
Schleierhaft ist nur, warum Du Deine Krankenkasse gekündigt hast. Denk mal nach. Wieso soll die neue Krankenkasse Dir Geld zahlen? Du hast bis jetzt für einen Monat gezahlt.Jetzt willst Du die Krankenkasse in Regress nehmen. Ist doch verständlich daß die Kasse so reagiert, ODER?
Warum habe ich die Krankenkasse gewechselt... Weil es schwierig bis fast unmöglich ist, in der heutigen Zeit einen Psychotherapieplatz zu bekommen. Die neue KV ermöglicht es mir, an private Ärzte heranzutreten. Die alte KV hätte die Rechnungen nicht übernommen...
wieso kündigst du auch deine Krankenkasse , klar das die Neue sich nicht verantwortlich fühlt , versuch das mit dem Amt zu klären
Kan ich Dir sagen.. Ich wurde von Psychotherapeuten am laufenden Band abgelehnt oder habe erst gar keine Antwort erhalten. Um nun an Privatärzte herantreten zu können, habe ich den Wechsel vollzogen...Zu dem Punkt stand das Thema "Psychologisches Gutachten" noch nicht zur Debatte. Meine alte KV hätte die Kosten für privatärztliche Rechnungen nicht übernommen
Leider nein